Produkthaftungsfall weitergereicht
CK • Washington. Auch innerhalb der USA reißen Gerichte nicht jede Klage an sich, wie oft leichthin vermutet wird. Der Beklagte muss sein Recht auf eine Verweisung geltend machen, wenn er ein zuständiges Gericht für unpassend nach dem Grundsatz Forum non conveniens hält.
Im Fall Kay Morris et al. v. AGFA Corporation et al., Az. A112832, klagte der Nachlass eines durch Chemikalien am Arbeitsplatz in Kalifornien geschädigten Druckers aus Produkthaftungsrecht gegen den Chemikalienhersteller. Da der Verstorbene später 20 Jahre lang in Texas denselben Chemikalien ausgesetzt war, beantragte die beklagte Herstellerin die Verweisung des Falles nach Texas.
Das Berufungsgericht des Staates Kalifornien entschied am 21. November 2006 zugunsten der Beklagten, weil die Mehrheit der über die Tatsachen unterrichteten Personen als Zeugen in Texas verfügbar ist. Von 100 Ärtzen und 93 Kollegen ist die Mehrheit in Texas und nur 19 in Kalifornien ansässig. Zudem hatte die Beklagte auf ihr Rügerecht für die nach texanischem Recht bereits eingetretene Verjährung verzichtet.Produkthaftung US-Recht
Im Fall Kay Morris et al. v. AGFA Corporation et al., Az. A112832, klagte der Nachlass eines durch Chemikalien am Arbeitsplatz in Kalifornien geschädigten Druckers aus Produkthaftungsrecht gegen den Chemikalienhersteller. Da der Verstorbene später 20 Jahre lang in Texas denselben Chemikalien ausgesetzt war, beantragte die beklagte Herstellerin die Verweisung des Falles nach Texas.