Elektronischer Kalender und FOIA
CK • Washington. Ministerialbeamten müssen nach dem Freedom of Information Act ihre elektronischen Kalender wie Papierkalender den sie beantragenden Parteien offenlegen, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 30. Juni 2006 in Sachen Consumer Federation of America v. Department of Agriculture, Az. 05-5360.
Die dem FIOA-Antrag zugrundeliegende Maßnahme des Landwirtschaftsministerium betrifft ein Verordnungsgebungsverfahren. Die Klägerin vermutet, dass sich Ministerialbeamten unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit Parteien trafen, die die VO in eine bestimmte Richtung bewegen wollten. Der Einblick in die Kalendar sollte über rechtswidrige ex parte-Besprechungen Aufschluss erteilen.
Das Gericht stellte die elektronischen Kalender den gedruckten Kalendern gleich und bestimmte, dass sie dem FOIA unterliegen. Es beschränkte sich allerdings auf die Kalender derjenigen Beamten, die sie mit anderen Beamten elektronisch oder gedruckt teilten.
Die Mindermeinung kritisiert, dass die Prüfung sich auf den Umstand stützt, dass andere Beamten Einblick in die Kalender der Spitzenbeamten erhielten. Unter Verweis auf den Präzedenzfall United States Department of Justice v. Tax Analysts des Supreme Court, 492 US 136 (1989), hält Richterin Henderson die Kalender dieser Beamten - unabhängig von ihrem Format - nicht für offenlegungspflichtig nach FOIA.