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Donnerstag, den 04. Jan. 2007

Vom Herd ins Haus

 
.   Nancy Pelosi trat am 4. Januar 2007 ihr Amt als ranghöchste Gesetzgeberin der USA an. Die Großmutter sprach den Krieg im Irak und ein Redeployment der US-Truppen an, was als Abzug ausgelegt wurde. Diese Strategie widerspricht der Auffassung des Präsidenten, der angeblich die Truppenzahl steigern will.

Auch wenn die Gesetzgebung im Repräsentantenhaus sowie im Senat in der Hand der Demokraten liegt, behält Bush in der Außen- und Militärpolitik das letzte Wort. Wenn er allerdings noch einen Krieg anfangen wollte, könnte er nicht mehr auf die Zustimmung des Kongresses zählen, dem er Kriege melden muss.

In der Gesetzgebung hat die Legislative allerdings auch keine freie Hand. Selbst mit einer Mehrheit können die Demokraten keine Gesetze gegen den Willen des Präsidenten durchsetzen. Er kann ein Veto einlegen. Den Demokraten fehlen die Stimmen, um ein Veto zu überstimmen.

Allerdings können sie Bush mit Untersuchungen weichklopfen. Untersuchungsausschüsse des Kongresses können die Exekutive lahmlegen. Das weiß auch Bush. Daher wird er sein Vetorecht nicht unbedacht ausüben.



Links raus aus Weißem Haus

 
.   Die Hausjuristin des Weißen Hauses verlässt am Monatsende ihr Amt. Als Bush sie für den Obersten Bundesgerichthof in Washington nominierte, wurde sie als zu linkslastig und unerfahren verschrieen, sodass er die Nominierung zurückziehen musste.

Sandra O'Connor wurde dann durch einen strammen Konservativen ersetzt. Harriet Miers bleibt ihrem Chef bis zum Ende treu und gab keinen Grund für ihren Rücktritt an.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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