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Dienstag, den 09. Jan. 2007

Associate: Zu billig  

.   Was jeder Referendar schnell merkt, ist der Aufwand bei der Erforschung des anwendbaren US-Rechts. Nicht nur gibt es in jedem Staat ein anderes Recht - nein, ein Lebenssachverhalt berührt in der Regel auch mehr als einen Bundesstaat, und manchmal spielt auch das Bundesrecht eine Rolle. Sie beneiden deshalb nicht die Associates, die bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts relativ kostengünstig mitwirken - hinter den Bergen von Entscheidungen auf ihrem Schreibtisch.

Verjährungsfrist? Das kann bei einem gut Geübten schon einmal die detaillierte Auswertung von 50 einschlägigen Urteilen aus 1000 möglicherweise wichtigen und bereits ansortierten Entscheidungen bedeuten. Zu dumm, dass der Mandant aus dem Ausland den Aufwand nicht nachvollziehen kann und die Rechnung anzweifelt, während die Rechnung für diesen Anwalt versehentlich einen Stundensatz von $120 ausweist, was nicht einmal die Kosten für einen effizient und kompetent arbeitenden Associate deckt, dessen Leistung manche Kanzleien mit $500 pro Stunde abrechnen würden.

Gut andererseits, dass der Mandant das Vertrauen entwickelt hat, seine Frage auf den Tisch zu legen statt zu schmollen.


Dienstag, den 09. Jan. 2007

Gerichte, der billige Jakob  

.   Gerichtskosten spielen kaum eine Rolle in den USA. Viel kostspieliger sind Wortprotokolle, Gutachter und Rechtsanwälte. Eine Übersicht über Gerichtskosten in Bundesverfahren ist nun auf dem Stand vom Dezember 2006. Sie enthält nicht die gesetzliche Gebühr für Zivilklagen nach 28 USC §1914(a) von $250,00.

Die Gebühr für das Bundesberufungsgericht beträgt $450,00. Die Gerichtskosten beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington richten sich nach den Rules of the Supreme Court und beginnen in Rule 38 mit der Gebühr von $300,00 für den Zulassungsantrag zur Revision, Petition for a Writ of Certiorari. Vor diesem Gericht fallen eher die Druckkosten für die nach Rule 33 gebunden in 40 Exemplaren einzureichenden Schriftsätze ins Gewicht.

Bei einzelstaatlichen Gerichten sind die Gerichtsgebühren meist auch erschwinglich. In der Hauptstadt Washington kostet die Berufung zum District of Columbia Court of Appeals beispielsweise $100,00. In der ersten Instanz ist eine Klage bereits für $5,00 bis $45,00 zu haben. Entsprechend dürftig fällt die Vergütung für Pflichtverteidiger aus, beispielsweise $97,50 für ein Auslieferungsverfahren.

Wer billig kauft, kauft teuer. Das Sprichwort trifft auch auf Prozesse in den USA zu. Da die obsiegende Partei nach der American Rule auf den eigenen Kosten sitzen bleibt, lohnen sich Klagen für Beträge unter einem Rahmen von $50.000 bis $100.000 kaum noch, denn im strittigen Verfahren muss man schnell mit solchen Gesamtkosten rechnen, wenn der Gegner sich verteidigt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.