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Samstag, den 13. Jan. 2007

Vorgeschobene Identität: Schuldig

 
.   Wirtschaftskriminalität bringt die Strafverfolgungsbehörden manchmal zum Wettlauf, den im Fall Hewlett-Packard die Staatsanwälte des Bundes zu gewinnen scheinen. Die des Staates Kalifornien haben das Nachsehen. Bryan Wagner soll im Rahmen einer Absprache bereit sein, sich für schuldig zu erklären und dem Bund bei der Verfolgung der Unternehmensorgane behilflich zu sein.

Durch sogenanntes Pretexting, die Verwendung einer vorgetäuschten Identität, soll es Detektiven im Auftrag der Gesellschaftsorgane gelungen sein, von Telefongesellschaften die Offenlegung von Journalisten gehörenden Daten zu erhalten. Der Strafvorwurf gegen Wagner soll auf Identitätsdiebstahl und Verschwörung lauten.

Wagner spielt als Datenmakler aus der Sicht des Unternehmens keine bedeutende Rolle und bildet damit das typische Ziel einer Strafverfolgung. Die Kleinen führen auf die Spur zu den Großen. Die anderen vier Angeklagten, darunter Patricia Dunn als Vorsitzende, haben wie anfangs auch Wagner die Schuld bestritten. Der wirtschaftsstrafrechtliche Erfolg der Bundesstaatsanwaltschaft erregt Aufsehen, weil die Staatsanwaltschaft des Staates die Untersuchung in die Wege geleitet hatte, doch nach §656 California Penal Code keine zusätzliche Anklage wegen derselben Taten erheben kann.

Der Konkurrenz vom Bund stehen Mittel zur Verfügung, über die der Staat nicht verfügt, beispielsweise die neuen Richtlinien Principles of Federal Prosecution of Business Organizations von Paul McNulty im Bundesustizministerium in Washington, die das Thompson Memorandum von 2003 über die Strafverfolgung von Unternehmen ablösten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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