Vorgeschobene Identität: Schuldig
CK • Washington. Wirtschaftskriminalität bringt die Strafverfolgungsbehörden manchmal zum Wettlauf, den im Fall Hewlett-Packard die Staatsanwälte des Bundes zu gewinnen scheinen. Die des Staates Kalifornien haben das Nachsehen. Bryan Wagner soll im Rahmen einer Absprache bereit sein, sich für schuldig zu erklären und dem Bund bei der Verfolgung der Unternehmensorgane behilflich zu sein.
Durch sogenanntes Pretexting, die Verwendung einer vorgetäuschten Identität, soll es Detektiven im Auftrag der Gesellschaftsorgane gelungen sein, von Telefongesellschaften die Offenlegung von Journalisten gehörenden Daten zu erhalten. Der Strafvorwurf gegen Wagner soll auf Identitätsdiebstahl und Verschwörung lauten.
Wagner spielt als Datenmakler aus der Sicht des Unternehmens keine bedeutende Rolle und bildet damit das typische Ziel einer Strafverfolgung. Die Kleinen führen auf die Spur zu den Großen. Die anderen vier Angeklagten, darunter Patricia Dunn als Vorsitzende, haben wie anfangs auch Wagner die Schuld bestritten. Der wirtschaftsstrafrechtliche Erfolg der Bundesstaatsanwaltschaft erregt Aufsehen, weil die Staatsanwaltschaft des Staates die Untersuchung in die Wege geleitet hatte, doch nach §656 California Penal Code keine zusätzliche Anklage wegen derselben Taten erheben kann.
Der Konkurrenz vom Bund stehen Mittel zur Verfügung, über die der Staat nicht verfügt, beispielsweise die neuen Richtlinien Principles of Federal Prosecution of Business Organizations von Paul McNulty im Bundesustizministerium in Washington, die das Thompson Memorandum von 2003 über die Strafverfolgung von Unternehmen ablösten. Strafverfolgung USA Wirtschaftsstrafrecht USA