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Montag, den 19. Febr. 2007

Punitives im Ausblick  

.   Die neue RIW ist in Washington eingetroffen. Ein Artikel von Corrigan und Wilske führt in das wichtige Thema Punitive Damages wieder vor dem U.S. Supreme Court ein; Recht der Internationalen Wirtschaft, Jan. 2007, 32. In Sachen Philipp Morris v. Williams, Az. 05-1256, kann an der vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahre 2003 versprochenen Rechtssicherheit für das Maximum an Strafschadensersatz gerüttelt werden.

Nachtrag: Das Urteil erging am 20. Febuar 2007, s. Kochinke, Punitives als Enteignung.


Montag, den 19. Febr. 2007

President's Day  

.   Die UBahnen fahren seltener, die Zeitungen sind vollgestopft mit Sonderbeilagen und die Gerichte sind geschlossen: President's Day, einer der wichtigen Feiertage für Autohändler und den gesamten Einzelhandel. Dienstleister wie Banken halten sich an die Tradition der Gerichte. Für Steuerberater ist angesichts der Abgabetermine für Körperschaft-, Lohn- und Einkommensteuererklärungen am 15. März und 17. April Hochsaison. Sie arbeiten heute, wohl noch mehr als die Anwaltskanzleien, in denen nur Freiwillige den Partnern zuarbeiten.


Montag, den 19. Febr. 2007

Datenschutz im Gesundheitswesen  

.   Einen globalen Datenschutz bieten die USA nicht. Deshalb wird oft die Verletzung vertraulicher Daten als Eingriff in die Privatsphäre nach dem Recht der unerlaubten Handlung gerügt, das zu Schadensersatz und Strafschadensersatz, punitive Damages, führt. Soweit der Einzelstaat oder Bund eingreift und den Datenschutz vorschreibt, hebelt das entsprechende Gesetz dann die seit 1890 entwickelten Ansprüche aus unerlaubter Handlung aus? Greift eine Preemption?

Eine solche Wirkung müsste sich aus dem Gesetz ergeben. Im Gesundheitswesen gilt ein strenger bundesrechtlicher Datenschutz. Das HIPAA-Gesetz sieht auch eine Preemption vor, doch ist sie eine Einbahnstraße. Die Staaten dürfen keinen weniger starken Datenschutz vorschreiben. Zudem enthält HIPAA keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatz wegen verletzter Datenschutzpflichten. HIPAA scheint jedoch nach herrschender Auffassung keine Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht zu blockieren.

Im Gegenteil, HIPAA setzt einen Mindeststandard für Datenschutzpflichten, der sich bei der behaupteten Verletzung auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Verletzer auswirken kann: Hat er seine Pflichten nach dem Bundesgesetz der USA verletzt, sollte diese Pflichtverletzung per se auch als Pflichtverletzung im einzelstaatlichen Tort-Recht zu werten sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.