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Dienstag, den 06. März 2007

Libby als Sündenbock  

.   I. Lewis Scooter Libby, die rechte Hand von Dick Cheney, ist einer Strafverfolgungsbehinderung, zweifachen Meineids und des Lügens gegenüber Beamten schuldig. Die Geschworenen fällten dieses Urteil am 6. März 2007. Das Strafmaß im Meineidsverfahren folgt noch.

Die Verteidigung hat schon angekündigt, in die Berufung zu gehen, wenn der Prozess nicht in der ersten Instanz neu aufgerollt wird, new Trial. Der Zivilprozess der CIA-Beamtin Valerie Plame gegen die Verräter an der Pennsylvania Avenue und der Massachusetts Avenue ist davon nicht berührt. Die Entscheidung gilt als nicht schmeichelhaft für den Vizepräsidenten.

Auch dem Weißen Haus wird vorgeworfen, Libby als Sündenbock vorgeschoben zu haben. Zu den Prozessbeobachtern zählten auch deutsche Juristinnen, die die Wahlstation in Washington ableisten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.