Discovery aktiv
CK • Washington. Das Ausforschungsbeweisverfahren der USA ist gefürchtet. Wie man es für ein deutsches Verfahren aktiv nutzt, wird oft übersehen. Dabei hatte schon 2004 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten die Discovery auch für Ausländer freigegeben, nicht nur für Gerichte und Tribunale, sondern auch interessierte Personen. Wem im deutschen Prozess Beweise fehlen, die in den USA vermutet werden, kann sie sich - mit viel Aufwand und zu hohen Kosten - in den Vereinigten Staaten sichern.
Während der Geschäftsführer einer deutschen Firma gerade durch die Mangel der Deposition gequetscht wird, trifft hier die neue RIW ein, die ab Seite 177 Erfahrungen mit der amerikanischen Beweishilfe zum aktiven Einsatz seit dem Intel-AMD-Urteil von 2004 darlegt.
Keine Angst um den Geschäftsführer! Er ist überzeugt, gutes Englisch zu sprechen. Er wird vom Anwalt einer guten Kanzlei vertreten. Dass er freiwillig sein Englisch als gut bezeichnet und darauf verzichtet hat, als Puffer einen zweisprachigen Kollegen hinzuzuziehen, war eine bewusste Entscheidung.
Wenn ein Zeuge sich in der Discovery-Vernehmung zum freimütigen Erzählen verleiten lässt, wie er es auch Europa gewohnt ist, muss sich allerdings auch die Partei sorgen. Zu oft drehen sich Zeugen in der Deposition den Strick, an dem sie beim Kreuzverhör aufgehängt werden. Also drücken wir dem Zeugen vorsichtshalber die Daumen. Denn nicht einmal ein Amerikaner würde sein Englisch als gut genug für eine Deposition bezeichnen.
Während der Geschäftsführer einer deutschen Firma gerade durch die Mangel der Deposition gequetscht wird, trifft hier die neue RIW ein, die ab Seite 177 Erfahrungen mit der amerikanischen Beweishilfe zum aktiven Einsatz seit dem Intel-AMD-Urteil von 2004 darlegt.
Keine Angst um den Geschäftsführer! Er ist überzeugt, gutes Englisch zu sprechen. Er wird vom Anwalt einer guten Kanzlei vertreten. Dass er freiwillig sein Englisch als gut bezeichnet und darauf verzichtet hat, als Puffer einen zweisprachigen Kollegen hinzuzuziehen, war eine bewusste Entscheidung.
Wenn ein Zeuge sich in der Discovery-Vernehmung zum freimütigen Erzählen verleiten lässt, wie er es auch Europa gewohnt ist, muss sich allerdings auch die Partei sorgen. Zu oft drehen sich Zeugen in der Deposition den Strick, an dem sie beim Kreuzverhör aufgehängt werden. Also drücken wir dem Zeugen vorsichtshalber die Daumen. Denn nicht einmal ein Amerikaner würde sein Englisch als gut genug für eine Deposition bezeichnen.