Während der Geschäftsführer einer deutschen Firma gerade durch die Mangel der Deposition gequetscht wird, trifft hier die neue RIW ein, die ab Seite 177 Erfahrungen mit der amerikanischen Beweishilfe zum aktiven Einsatz seit dem Intel-AMD-Urteil von 2004 darlegt.
Keine Angst um den Geschäftsführer! Er ist überzeugt, gutes Englisch zu sprechen. Er wird vom Anwalt einer guten Kanzlei vertreten. Dass er freiwillig sein Englisch als gut bezeichnet und darauf verzichtet hat, als Puffer einen zweisprachigen Kollegen hinzuzuziehen, war eine bewusste Entscheidung.
Wenn ein Zeuge sich in der Discovery-Vernehmung zum freimütigen Erzählen verleiten lässt, wie er es auch Europa gewohnt ist, muss sich allerdings auch die Partei sorgen. Zu oft drehen sich Zeugen in der Deposition den Strick, an dem sie beim Kreuzverhör aufgehängt werden. Also drücken wir dem Zeugen vorsichtshalber die Daumen. Denn nicht einmal ein Amerikaner würde sein Englisch als gut genug für eine Deposition bezeichnen.