• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 01. April 2007

Juristen fürchten Goople  

.   US-Kanzleien entlassen etwa 150.000 Associates der Jahrgänge 1 bis 5, sobald sie die Suchmaschine Goople nach dem Ende des Markenstreits mit Google einsetzen können. Die Massenkündigung trifft Juristen, die zur Dokumentensichtung im dritten Untergeschloss der Großkanzleien eingesetzt werden.

Goople sichtet Papier und ermöglicht die Rückehr zur Zettelwirtschaft. Deshalb befürchtet auch die IT-Branche erhebliche Einbrüche. Statt unsicheren Festplatten das ganze Leben anzuvertrauen, wird alles wieder mit Stift und Zettel notiert.

Der Goople Page Rank-Algorithmus trifft nur junge Juristen und vervielfacht die Ertragsmargen der Kanzleien. Goople kann Kartons, selbst Wagenladungen Papier so nach ihrem Beweiswert sortieren, dass Dokumente unmittelbar vor Gericht verwertbar sind. Goople erübrigt die mitunter jahrelange Aufarbeitung von Unterlagen im Discovery-Verfahren.

Die juristischen Fakultäten in den USA suspendieren daher für drei Jahre die Bewerbungsverfahren für amerikanische Jurastudenten. Sie hoffen auf ein Überleben durch die forcierte Aufnahme ausländischer LLM-Kandidaten, die bisher die Studiengebühren von US-Studenten subventionierten und noch nicht überall als Profit-Center ausgewiesen waren.

Die meisten entlassenen US-Lawyers wollen nach Deutschland. Dort sind Rechtsanwälte in der Bevölkerung deutlich unterrepräsentiert. Im deutschen Wachstumsmarkt wollen viele die Abmahnkunst erlernen, um sie später in die USA zu übertragen.

Goople wird kein dauerhafter Einfluss prognostiziert. Seit den achtziger Jahren wird kaum noch die Handschrift gelehrt. Daher fertigen nur noch allmählich aussterbende Altersgruppen Papiernotizen an. Jüngere Generationen können sie kaum entziffern.

Nach einem temporären Einbruch sollte deshalb der Einsatz elektronischer Datenträger wieder zunehmen. Die Federal Rules of Civil Procedure sind mit den Bestimmungen zur electronic Discovery vom 1. Dezember 2006 bereits darauf vorbereitet.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.