Klimaschutz ist Bundespflicht
CK • Washington. Der Bund muss Autoabgase regeln, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten am 2. April 2007 in Sachen Massachusetts et al. v. Environmental Protection Agency et al., Az. 05-1120. Nach §202(a)(1) des Clean Air Act hatten Einzelstaaten der USA sowie Interessensgruppen beim Bundesumweltschutzamt EPA Vorkehrungen gegen den Klimawandel beantragt.
Die Environmental Protection Agency lehnte mit Unterstützung der Staaten Alaska, Idaho, Kansas, Michigan, Nebraska, North Dakota, Ohio, South Dakota, Texas, und Utah den Antrag ab, da sie kein Mandat für Klimaschutzmaßnahmen besitze. Selbst wenn sie dazu ermächtigt sei, seien Regelungen nicht angezeigt, weil die Kausalität zwischen Abgasen und Klimaveränderungen nicht eindeutig erwiesen sei.
Das Gericht fand die Kläger aktivlegitimiert und stellte fest, dass die EPA zum Erlass von Abgasverordnungen gesetzlich ermächtigt sei. Eine Kausalverbindung dränge sich auf, sodass die EPA auf eine Regelung nur verzichten dürfe, wenn sie feststelle, dass Klimaveränderungen nichts mit Abgasen zu tun haben, oder ihr Ermessen beim Nichterlass von Regelungen rechtmäßig ausübe. Klimaschutz USA EPA Emissions
Die Environmental Protection Agency lehnte mit Unterstützung der Staaten Alaska, Idaho, Kansas, Michigan, Nebraska, North Dakota, Ohio, South Dakota, Texas, und Utah den Antrag ab, da sie kein Mandat für Klimaschutzmaßnahmen besitze. Selbst wenn sie dazu ermächtigt sei, seien Regelungen nicht angezeigt, weil die Kausalität zwischen Abgasen und Klimaveränderungen nicht eindeutig erwiesen sei.
Das Gericht fand die Kläger aktivlegitimiert und stellte fest, dass die EPA zum Erlass von Abgasverordnungen gesetzlich ermächtigt sei. Eine Kausalverbindung dränge sich auf, sodass die EPA auf eine Regelung nur verzichten dürfe, wenn sie feststelle, dass Klimaveränderungen nichts mit Abgasen zu tun haben, oder ihr Ermessen beim Nichterlass von Regelungen rechtmäßig ausübe. Klimaschutz USA EPA Emissions