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Montag, den 02. April 2007

Klimaschutz ist Bundespflicht  

.   Der Bund muss Autoabgase regeln, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten am 2. April 2007 in Sachen Massachusetts et al. v. Environmental Protection Agency et al., Az. 05-1120. Nach §202(a)(1) des Clean Air Act hatten Einzelstaaten der USA sowie Interessensgruppen beim Bundesumweltschutzamt EPA Vorkehrungen gegen den Klimawandel beantragt.

Die Environmental Protection Agency lehnte mit Unterstützung der Staaten Alaska, Idaho, Kansas, Michigan, Nebraska, North Dakota, Ohio, South Dakota, Texas, und Utah den Antrag ab, da sie kein Mandat für Klimaschutzmaßnahmen besitze. Selbst wenn sie dazu ermächtigt sei, seien Regelungen nicht angezeigt, weil die Kausalität zwischen Abgasen und Klimaveränderungen nicht eindeutig erwiesen sei.

Das Gericht fand die Kläger aktivlegitimiert und stellte fest, dass die EPA zum Erlass von Abgasverordnungen gesetzlich ermächtigt sei. Eine Kausalverbindung dränge sich auf, sodass die EPA auf eine Regelung nur verzichten dürfe, wenn sie feststelle, dass Klimaveränderungen nichts mit Abgasen zu tun haben, oder ihr Ermessen beim Nichterlass von Regelungen rechtmäßig ausübe.


Montag, den 02. April 2007

Druck auf Iran und Dritte  

.   Der Kongress will den Druck auf den Iran erhöhen. Die US-Handelssperren sind bereits umfassend und wenden sich auch gegen Unternehmen in Drittstaaten. Doch wird mit Hochdruck an weiteren Einschränkungen gearbeitet.

Der Iran Sanctions Act soll durch neue Definitionen im Gesetzesentwurf HR 957 Finanzdienstleister, Versicherer, Bürgen und amerikanische Tochtergesellschaften im Ausland lückenlos den bestehenden Kontrollen unterwerfen.

Der neue Iran Counterproliferation Act of 2007 würde weiter gehen und liegt in Haus und Senat als HR 1400 / S 970 vor. Er sieht auch amerikanische Steuernachteile für Töchter ausländischer Ölgesellschaften vor, die in den USA und im Iran tätig sind. Die Mittel der Weltbank würden entsprechend ihrem Engagement im Iran gekürzt werden.

Zahlreiche Bills auf Bundes- und einzelstaatlicher Ebene sollen die Aufgabe von Investitionen im Iran erzwingen. Zum Beispiel würde HR 1357 solche Unternehmen aus dem In- und Ausland mit derartigen Investition im Bundesanzeiger, Federal Register, anprangern und sie verpflichten, Anleger über ihr Engagement im Iran periodisch zu informieren.

Viel Spielraum bleibt den Gesetzgebern nicht, weil die bestehenden drastischen Kontrollen im Export- und Finanzbereich zu Zeiten US-freundlicherer Iranregierungen nicht zurückgeschraubt wurden. Da die USA die Iran-Sanktionen nicht multilateral abstimmen, beziehen sie eine Außenseiterrolle. Die Entwürfe sind eher innenpolitisch bedeutsam, berühren jedoch Unternehmen weltweit extraterritorial.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.