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Samstag, den 07. April 2007

US-Recht lernen  

.   Das wiedererstandene CrimLaw Blog zitiert aus den Gerichtsakten:
Mary is dangrous. I gone to court on Mary befor for saltbatter.
Ken Lammers war Strafverteidiger und ist nun Staatsanwalt in Virginia. Assault and Battery, die Körperverletzung, erinnern normalerweise nicht an Salzteig. Mal sehen, was Lammers sonst noch in den Akten findet.

Fertigen Dienste, die für Schulen und Universitäten Hausarbeiten miteinder vergleichen, rechtswidrige Plagiate an? Diese interessante Urheberrechtsfrage wird im Volokh Blog ausgiebig diskutiert. Die klagenden Schüler und der Turnitin-Dienst werfen wichtige Fragen bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke auf.


Samstag, den 07. April 2007

Verfolgung der Korruption  

.   Zu Korruption und Transparenz nimmt das Außenministerium der USA in einem Bericht vom 5. April 2007 über seine Beteiligung am 5. globalen Korruptions-Forum in Johannesburg Stellung. Insbesondere solle die UNCAC-Übereinkunft von allen Staaten alsbald ratifiziert werden. In einer Stellungnahme vom 3. April 2007 zur United Nations Convention Against Corruption erklärte die US-Delegation, dass die USA auf Bundesebene von 2001 bis 2005 landesweit 5.749 Anklagen erhoben haben, bei einer Verurteilungsrate von 85%.

Im internationalen Bereich geht die US-Strafverfolgung intensiv nach dem Foreign Corrupt Practices Act, FCPA, gegen US-Firmen vor, die sich im Ausland direkt oder über Strohpersonen zu Bestechungen hinreißen lassen. Der Corporate Crime Reporter meinte am 29. März 2009 gar, die Zahl der FCPA-Fälle werde demnächst explodieren.

Professor und Partner Bruce Zagaris, der auch den International Enforcement Law Reporter herausgibt, bestätigt diese Prognose. Ein Grund für die verschärften Aktivitäten des United States Department of Justice in der Anwendung des FCPA liege in der Umsetzung internationaler Übereinkünfte.

Wenn deshalb beispielsweise Deutschland oder Frankreich als OECD-Mitglieder intensiver diese Straftaten verfolgten und die USA im Rahmen der Monitoring-Pflichten davon erführen, werde die Grundlage für Verfolgungen auch in anderen Ländern geschaffen, erklärt Zagaris. So machten sich allmählich die Bemühungen der USA um den Abschluss internationaler Korruptions- und Transparenz-Abkommen aus der Sicht der Strafverfolger bezahlt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.