Blick über Grenze: Deutschland
CK • Washington. Der Supreme Court muss bei dem Blick ins Ausland Vorsicht walten lassen. Sonst werfen ihm Politiker vor, unamerikanisch zu handeln. Dieser Tage hat er sich den Blick nach Deutschland erlaubt.
Allerdings betrifft der Fall eine Steuerfrage im internationalen Zusammenhang: Darf ein Staat der USA unbezahlte Strafzettel, die Diplomaten erteilt wurden, in eine dingliche Belastung der Anwesen diplomatischer Vertretungen umwandeln? Stehen dem Gesetz die bundesrechtlichen Bestimmungen des Foreign Sovereign Immunities Act und der Wiener Übereinkünfte über diplomatische und konsularische Privilegien entgegen?
Das Wortprotokoll der Verhandlung in Sachen The Permanent Mission of India to the United Nations, et al. v. City of New York, New York, Az. 06-134, vom 24. April 2007, zeigt, dass die Richter des obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC sich auch deutschen Rechts bewusst sind.
Allerdings betrifft der Fall eine Steuerfrage im internationalen Zusammenhang: Darf ein Staat der USA unbezahlte Strafzettel, die Diplomaten erteilt wurden, in eine dingliche Belastung der Anwesen diplomatischer Vertretungen umwandeln? Stehen dem Gesetz die bundesrechtlichen Bestimmungen des Foreign Sovereign Immunities Act und der Wiener Übereinkünfte über diplomatische und konsularische Privilegien entgegen?
Das Wortprotokoll der Verhandlung in Sachen The Permanent Mission of India to the United Nations, et al. v. City of New York, New York, Az. 06-134, vom 24. April 2007, zeigt, dass die Richter des obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC sich auch deutschen Rechts bewusst sind.