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Donnerstag, den 03. Mai 2007

Anstand nicht vorgeschrieben  

.   Der Nepotismus-Vorwurf gegen den Weltbank-Präsidenten ist entkräftet: Die Vorschriften sind nämlich unklar, erklärte er. Dass Nepotismus genauso schlimm ist wie Korruption, muss ihm natürlich nicht einleuchten.

Wolfowitz ist ja auf die Korruption anderer so spezialisiert, dass man von ihm wirklich nicht erwarten darf, nun auch noch ein Gespür für Nepotismus zu besitzen. Seine Stellungnahme ist auch bei der Washington Post mit einem Bericht vom 3. Mai 2007 zu finden.

Andere sehen es nicht so wie Wolfowitz. In einem viel verführerischen Umfeld hat beispielsweise der Altpräsident von Malta, Dr. Ugo Mifsud Bonnici, von sich und seinem Umkreis stets verlangt, selbst den Anschein von Nepotismus zu vermeiden.


Donnerstag, den 03. Mai 2007

Sperrangelweit offen  

.   Wie man den Nachbarn drahtlos um- oder ihn ins Gefängnis bringt, erklärt der warnende Bericht Hitching a free ride on your neighbor's wireless bei InfoWorld. Wer die unfreundliche Geste der Verschlüsselung des WLans vermeiden und seine Nachbarn nicht rüde mit WEP oder WPA verprellen will, muss besondere Vorkehrungen treffen, damit WLan-Besucher keinen Schaden anrichten.

Strafbares Material kann leicht über offene WiFi-Netze beim ungeliebten Nachbarn abgeladen und mit einem Anruf bei der Polizei verbunden werden. Ob die Strafverfolgungsbehörden, -verteidiger und -gerichte der USA die Risiken wohl verstehen?


Donnerstag, den 03. Mai 2007

Faxspam uneinheitlich beurteilt  

LL - Washington.   In einer Urteilsbesprechung zum amerikanischen Versicherungsvertragsrecht und der Haftung für Faxspam in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Beilage Ausland, 2007, Jhrg. 48, Heft 2, S. 18, erläutern Kochinke und Meis die Entscheidung des obersten kalifornischen Berufungsgerichtes in dem Rechtsstreit ACS Systems, Inc. v. St. Paul Fire and Marine Insurance Company, Az. B181837, vom 29. Januar 2007.

Dabei gehen sie ausführlich auf die für den Fall entscheidenden Möglichkeiten der Verletzung des amerikanischen Persönlichkeitsrechts ein. Sie weisen außerdem darauf hin, dass die amerikanische Rechtsprechung zum Deckungsumfang der Versicherungen von Schäden durch Privacy-Rechtsverletzungen uneinheitlich ist und geben vorbeugende Empfehlungen zum Wording der Policen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.