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Sonntag, den 20. Mai 2007

Bis zum Supreme Court?  

.   Wie weit sollte man die Schlacht um Prinzipien tragen? Bei der Beratung von Staaten stellt sich diese Frage noch intensiver als bei der Vertretung von Unternehmen. Lohnt es sich, einen Streit auf höchster Ebene auszufechten, wenn die Klärung einen Pyrrhussieg bedeutet? Manchmal ist es besser, eine Niederlage einzustecken und das bedeutendere Prinzip auf anderer Ebene weiterzuverfechten.

Der Hauptstadt der USA steht der Weg zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten zur Verteidigung seines Waffenverbots offen. Die andere sich aufdrängende Ebene, der Kongress, ist ihm verschlossen, denn die Bürger des District of Columbia haben nur eine beobachtende Vertretung in der Legislative des Bundes. Ihr Wahlrecht ist eingeschränkt.

Das Waffenverbot hat das Bundesgericht aufgehoben; der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit bestätigte das Urteil im Fall Parker v. DC. Die nächste Instanz ist der Supreme Court.

Dort sitzt nun Richter Alito, der sogar ein Verfassungsrecht auf den Besitz von Maschinengewehren verteidigt. Staaten und Gemeinden mit waffenbesitzeinschränkenden Gesetzen befürchten, dass der District of Columbia im Supreme Court verlieren würde. Das Urteil würde Präzedenzwirkung für die gesamten USA entfalten. Auch die weniger strikten Einschränkungen des Waffenbesitzes in zahlreichen Staaten könnten damit fallen.

Verzichtet die Hauptstadt auf die Revision, gewinnt das Land, doch in Washington darf dann legal geballert werden. Bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist könnte D.C. mit den Abgeordneten der Staaten, die ein Waffenverbot kennen, verhandeln, um ein Gesetz durch den Kongress zu schleusen, das sein Verbot wieder legalisiert, und dann auf die Revision verzichten. Der Zeitdruck macht dies unrealistisch.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.