Heckler & Koch schloss einen Vergleich und erkannte die Marke als gültig im Sinne des amerikanischen Markenrechts, des Lanham Act, an. Bushmaster hingegen beantragte die Löschung der Marke. Das Gericht hielt den Begriff für generisch und nicht markenfähig.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston entschied am 18. Mai 2007 in Sachen Colt Defense LLS v. Bushmaster Firearms, Az. 06-1696, gegen Colt, weil M4 aus der Sicht des Kunden keinen bestimmten Hersteller identifiziert, sondern mindestens 15. Nicht nur Kunden, sondern Colt selbst benutzte M4 generisch. Das Urteil ist auch wegen der zahlreichen Quellenangaben zur generischen Natur im amerikanischen Bundesmarkenrecht lesenswert. US-Markenrecht generische Marke