Ganze Generationen von ihnen wurden mit den Entwürfen getriezt und zu Feedback verurteilt. Dazu befähigten sie ihr frischer Blick auf das US-Recht ebenso wie die in deutschen Kanzleien erworbenen Erfahrungen im Wirtschaftsrecht. Aus dem Feedback entwickelten sich die interessantesten Diskussionen über das amerikanische Recht und die Praxis und Praktiken der Rechtsanwälte - Lawyers, Counselors und Shysters gleichermaßen - und der Gerichte in den USA.
Immer wieder kam darin die Sprache auf die oft überraschende Rolle der Zivilgeschworenen der Jury und ihr Einfluss auf die Vertragsgestaltung, doch auch auf die zahlreichen Rechtsordnungen in den USA als Leinwände und Farbtöpfe der Vertragskunst. Häufig ging es um den ungewohnten Einfluss des amerikanischen Beweisrechts, das bei der Gestaltung wie beim Management oder auch dem Vertragscontrolling zu berücksichtigen ist.
Beim Stil tauchte regelmäßig die Frage auf, wie typische Fehler deutscher Vertragsparteien vor, in und nach Verhandlungen mit Amerikanern aufgezeigt werden dürfen. Im Zweifel fiel die Entscheidung zugunsten deutlicher Beispiele.
Pünktlich zum Memorial Day-Wochenende trifft das Buch vom Otto-Schmidt-Verlag aus Köln nach langer Seefahrt in Washington ein. Montag wird nicht gearbeitet. Also endlich ran an die 1434 Seiten! Ein Memorial Day nicht mit Gedanken an Kriege, sondern der Erinnerung an die produktiven Zeiten mit den Auszubildenden, ohne deren Fragen und Kritik der USA-Vertragsteil wohl dröge wäre. Kein Buchkapitel hat bisher soviel Vergnügen beim Schreiben bereitet. Heusen Handbuch Kochinke Vertragsverhandlungen Vertrag USA Vertragsrecht USA Recht