CK • Washington. Die Entwendung von Know-How und ihre Rechtsfolgen erörtert das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 24. Mai 2007. Geschäftsgeheimnisse, die als
Trade Secrets im US-Recht viel weiter reichen als nach deutschem Recht und umfassend durch zivilrechtliche Haftungsansprüche geschützt sind, waren schon oft Thema im German American Law Journal - meist unter dem Blickwinkel der unverzichtbaren NDAs, also der
Non-Disclosure Agreements oder
Confidentiality Agreements.
In Sachen
Incase Inc. v. Timex Corp., Az. 06-1577, verband eine Herstellerin von Spezialverpackungen Ansprüche gegen den Uhrenhersteller nach
Trade Secret-Recht, Vertragsrecht sowie unlauterem und täuschendem Wettbewerb. Das ihr günstige Verdikt der Zivilgeschworenen der
Jury hob das Gericht noch in der ersten Instanz teilweise auf.
Der Uhrenhersteller ließ die von der Klägerin entwickelte Verpackung von einer Firma auf den Philippinen herstellen. Die Klägerin hatte verpasst, die ihre Geschäftsgeheimnisse repräsentierenden Dokumente und Muster wie erforderlich zu kennzeichnen, ein NDA mit Timex zu vereinbaren und Timex auf die Geheimnis-Qualität hinzuweisen.
Der Umstand, dass die Klägerin ihre Entwicklungsarbeit außer Timex niemandem offenlegte und damit eine vertrauliche Arbeitsbeziehung bestand, die als Geheimnisschutz zu bewerten sei, überzeugte das Gericht nicht. Es verwies auf den Fall
J.T. Healy & Son, Inc. v. James A. Murphy & Son, 357 Mass. 728 (1970):
Protecting a trade secret "calls for constant warnings to all persons to whom the trade secret has become known and obtaining from each an agreement, preferably in writing, acknowledging its secrecy and promising to respect it. To exclude the public from the manufacturing area is not enough."
Trade Secret Geheimnis NDA Wettbewerbsrecht