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J.G - Washington. Eine strikte Normenhierarchie gibt es im amerikanischen Recht nicht. Bei der Einführung einer Verfassungsnorm bestehende einfachgesetzliche Vorschriften können die Verfassung begrenzen. Dies bestätigte am 5. April 2007 das oberste Gericht von Kalifornien.
Der dortige Supreme Court räumte in Sachen Jakob B v. County of Shasta et al., Az. S142496, dem im Zivilgesetzbuch,Civil Code, verankerten Litigation Privilege den Vorrang gegenüber dem durch die kalifornische Verfassung garantierten privaten Datenschutzrecht ein. Eine ausführliche Zusammenfassung der relevanten Punkte der Entscheidung und Erläuterung der Hintergründe verfasste Lothar Lieske am 1. Juni 2007.
CK - Washington. Immer wieder dasselbe, und diesmal härter: Der Täter wird nicht verfolgt. Der Lügner hingegen kommt ins Gefängnis. I. Scooter Libby gleich für zweieinhalb Jahre. So ähnlich ging es Martha Stewart. Aber so hart bestraft wurden sie nicht einmal wegen Watergate. Kein Wunder, dass die Rechte Amerikas die Begnadigung wünscht. Dies würde allerdings ein Schuldanerkenntnis im CIA-Verratsfall bedeuten. Da dürfte die rechte Hand von Cheney wohl erst den Rechtsweg beschreiten. Ein Urteil ist auf der Seite des Gerichts nicht veröffentlicht, denn heute ging es lediglich um die Strafzumessung. Das Urteil fiel bereits am 6. März 2007.
CK - Washington. Im Aufzug von der Kanzlei zum Cafe klinkt sich das Netgear Skype-Telefon in zahlreiche Netze ein. In Michigan wird einem PC-Benutzer eine Geldstrafe von $400 aufgebrummt, weil er gegen das dortige Gesetz gegen die WLAN-Nutzung verstieß. Fantasie oder Realität?
Die Laienmeinungen zum Michigan-Fall finden sich beim normalerweise gut unterrichteten InfoWorld. Der Gesetzgeber in Michigan agierte fern der Realität. Ein offenes WLAN ist nun einmal offen - absichtlich oder versehentlich. Es stellt einen Kundendienst oder auch Nachbarschaftsdienst sowie Werbung dar - und der Noch-Nichtkunde entwickelt Sympathie für den Anbieter.
Solche Gesetze legen den Verdacht nahe, dass sie von Lobbyisten gewerblicher WiFi-Anbieter den Gesetzgebern in die Tasche geschoben wurden. Der Polizei, die so gelegentlich ein Bußgeld in die lokalen Haushalte einbringt, kann man das nicht unterstellen. Dass Michigan sich von technischer Innovation abkapselt, ist seinem Gesetzgeber wohl nicht klar. WLAN Recht WLAN Bussgeld
J.G - Washington. Die Grand Jury am Bundesgericht Seattle, Washington, traf am 23. Mai 2007 die Entscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen der produktivsten Spammer. Die Anklage in Sachen United States of American v. Robert Alan Soloway et al., Az. CR 070187, lautet auf Geldwäsche, Post- und E-Mail-Betrug, Telefonbetrug und Identitätsdiebstahl in mehreren Fällen.
Soloway, Inhaber der Newport Internet Marketing Corporation und 2003 auf der Worst-of-the-Worst-Liste von Spamhaus, wird vorgeworfen, fremde Webseiten und Internetdomains genutzt zu haben, auf denen er Unternehmen einen vermeintlich legalen E-Mail-Dienst anbot. Ferner soll Soloway Proxy-Computer als Botnets angelegt sowie E-Mail- und Domainnamen mißbraucht haben, um seine mit falschen oder gefälschten Betreffzeilen versehenen Spam-Mails zu verbreiten, aaO 13 ff.
Die Grand Jury sieht darin Verstöße gegen den Computer Abuse and Fraud Act, den CAN-SPAM Act sowie diverse einzelstaatliche Spam-Gesetze. Interessanterweise stuft sie die Nutzung fremder Domains und E-Mail-Adressen zur Versendung von Spam als schweren Identitätsdiebstahl nach 18 USC §1028A(a)(1) ein. Spam Identitaetsdiebstahl

