• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 03. Juli 2007

Tod dem Rufmord  

.   Wie begegnet man in den USA dem Rufmord im Internet? Wo der Schutz der Anonymität aus historisch nachweisbarem Grund Verfassungsrang genießt, ist auch der Missbrauch des Grundrechts keine Seltenheit. Nicht jeder will sich als Opfer der Meinungsfreiheit damit abfinden, dass der gute Ruf im Internet durch den Schmutz gezogen wird.

Anwälte erarbeiten Lösungsansätze, und Techniker hoffen, Google, austricksen zu können. Blogerfahrung und ein Gefühl für Suchmaschinen können nicht schaden. Die Washington Post stellt Kunden und Preise für technische Wege vor.

Für $10.000 kann man Verleumdungen nach unten spülen lassen und positive Aussagen in die einstelligen Bereiche der Suchmaschinen bringen - natürlich ohne Garantie. Alles schon durchexerziert. Problematisch bleibt, dass das fiese Zeugs nicht verschwindet. Auch nach $20.000 kann eine Verleumdung wieder nach oben blubbern, beispielsweise wenn Suchalgorithmen wechseln.

Mit einer Abmahnung ist oft wenig geholfen, wenn man den anonymen Kritiker ermittelt. Sie kann dank ChillingEffects.org eine Bumerangwirkung auf Mandanten und Anwalt entfalten. Technische und rechtliche Wege lassen sich jedoch verknüpfen, um die Wirkung falscher Behauptungen im Internet verpuffen zu lassen.


Dienstag, den 03. Juli 2007

Freek kein Monster  

.   Seit fünf Jahren finden Energiegetränke breite Akzeptanz im US-Markt, und die Zahl der Rechtsstreite zwischen Herstellern nimmt stetig zu. Zwischen Freek und Monster geht es um die behauptete verwechselbare Aufmachung der Behälter. Der Monster-Hersteller erstritt beim Untergericht eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb von Freek.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks hob das Verbot am 29. Juni 2007 in Sachen Hansen Beverage Company v. National Beverage Corporation et al., Az. 06-56390, auf. Das Gericht erklärte, dass bei einem markenrechtlichen Anspruch nach §43(a) des Lanham Act, 15 USC §1125(a), nachzuweisen ist, dass die Aufmachung schutzfähig ist und die gegnerische Aufmachung eine Verwechslungsgefahr beim Verbraucher hervorruft.

Das Untergericht hatte nicht konkret die Merkmale der Verwechselbarkeit erörtert, sondern sich lediglich auf Feststellungen wie recht ähnlich verlassen, ohne die sehr unterschiedlichen schriftlichen Merkmale zu berücksichtigen. Die Urteilsbegründung enthählt zahlreiche nützliche Nachweise für die Bewertung einer Verwechslungsgefahr nach dem Bundesmarkenrecht der USA.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.