Schiedsrichter befangen: OK
CK • Washington. Ein Schiedsrichter muss nicht neutral sein, wenn die Schiedsklausel dieses Merkmal nicht vorschreibt, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 19. Juli 2007 in Sachen Raymond Winfrey et al v. Simmons Food, Inc., Az. 06-3353. Simmons griff einen Schiedsspruch nach 9 USC §10(a)(2) wegen der Befangenheit des Schiedsrichters an.
Das Schiedsgericht bestand aus drei Schiedsrichtern, von denen jede Partei einen auswählte. Die Kläger erkoren einen Schiedsrichter, der sie früher in Rechtsstreiten und vor dem Kongress vertreten hatte. Das Schiedsgericht wies zweimal Simmons' Antrag, ihn als befangen auszuschließen, zurück, weil die Schiedsklausel nicht die Wahl eines neutralen Schiedsrichters erforderte.
Das Berufungsgericht prüfte den gesetzlichen Ausschlussgrund evident Partiality nach dem amerikanischen Bundesschiedsgesetz. Es bestimmte, dass dieser Ausschlussgrund nicht greift, wenn der Schiedsrichter nur parteiisch, jedoch nicht voreingenommen, prejudiced, ist, wenn die Schiedsklausel nicht ausdrücklich auch die Befangenheit verbietet. Schiedsklausel Schiedsrichter
Das Schiedsgericht bestand aus drei Schiedsrichtern, von denen jede Partei einen auswählte. Die Kläger erkoren einen Schiedsrichter, der sie früher in Rechtsstreiten und vor dem Kongress vertreten hatte. Das Schiedsgericht wies zweimal Simmons' Antrag, ihn als befangen auszuschließen, zurück, weil die Schiedsklausel nicht die Wahl eines neutralen Schiedsrichters erforderte.
Das Berufungsgericht prüfte den gesetzlichen Ausschlussgrund evident Partiality nach dem amerikanischen Bundesschiedsgesetz. Es bestimmte, dass dieser Ausschlussgrund nicht greift, wenn der Schiedsrichter nur parteiisch, jedoch nicht voreingenommen, prejudiced, ist, wenn die Schiedsklausel nicht ausdrücklich auch die Befangenheit verbietet. Schiedsklausel Schiedsrichter