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Samstag, den 11. Aug. 2007

Schulden daheimlassen  

.   Auswandern und Schulden daheimlassen? Schon einmal von Anerkennung und Vollstreckung gehört? Ein deutsches Urteil für eine Geldschuld, ein Vollstreckungsbescheid kann den Auswanderer auch in die USA verfolgen.

Zum Sprachschatz des Auswanderers sollten deshalb auch Begriffe wie Comity, Reciprocity, Foreign Money Judgments Act gehören. Und auch Credit Rating. Ohne ein gutes Credit Rating kommt man in den USA nicht weit, und eine Schuld aus der verlassenen Heimat kann sich schnell im Rating Report, wenn nicht gar den Rechnersystemen der Strafverfolgungsbehörden in den USA wiederfinden.

Vor dem Auswandern also rechtzeitig einen Installment Payment Plan erarbeiten und einen Settlement and Release-Vertrag vereinbaren. Die so dokumentierte Erledigung von Schulden macht sich in den USA recht gut.


Samstag, den 11. Aug. 2007

Freier WLan-Zugang erweitert  

.   Neben dem berühmten Knoten WWW.amlaw.US sind seit Kurzem weitere WLAN-Zugänge für Leser des German American Law Journal und Juristen aus Deutschland zu Besuch im Raum Washington, DC freigeschaltet, darunter der mit der Kennung www.EmbassyLaw.com.

Der erste wurde 2003 beim Hurrikan Isabel an einem Notstromaggregat betrieben, an dem Nutzer auch ihre Laptops auftanken konnten. Berühmt wurde er erst, als der Hurrikan vorbei war und die Washington Post auf der ersten Wirtschaftsseite über den Nutzen des offenen WLANs berichtete. Noch mehr Beifall findet heute das zur nur Krise geöffnete WiFi-Netz in Minneapolis.

Der informierte Leser wird selbst die faktischen, technischen und rechtlichen Vor- und Nachteile eines WLans einschätzen können und daher in der verantwortungsvollen Nutzung nicht eingeschränkt. Wer durch Washington wandert, findet heute ohnehin eine große Auswahl an offenen 802.11-Netzen vor - anders als beispielsweise in L.A., wo das Netz von Raubrittern beherrscht zu sein scheint.


Samstag, den 11. Aug. 2007

Mietgerichtstag klaut weiter  

.   Über dem Zeichen © Mietgerichtstag finden sich geklaute Texte vom German American Law Journal, offensichtlich eine RSS-Feedwiedergabe. Warum solch eine Institution über die Grenzen und Jahre hinweg klaut, steht nicht in den Nutzerhinweisen.

Mit den eigenen Texten geht der Mietgerichtstag vorsichtiger um, wenn er beim Klick auf das Copyright-Zeichen vorschreibt:
Der Mietgerichtstag e.V. gestattet die Nutzung von Texten (wie z.B. Pressemitteilungen und andere Publikationen) auf dieser Web-Site vorausgesetzt (1) … (2) … (3) die Texte werden in keiner Form auf Servern zum Herunterladen durch Dritte bereitgestellt …
Die Spezialisierung auf ein einziges Rechtsgebiet hat so seine Nachteile. Zur Klarstellung sei gesagt, dass das German American Law Journal kein Service des Mietgerichtstages ist, selbst wenn er den Begriff daneben stellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.