Sehr geehrte… … … ,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, ob wir auf Erfolgshonorarbasis eine Forderung eintreiben würden oder einen Kollegen empfehlen könnten.
Wir bearbeiten keine Rechtsfragen auf Erfolgshonorarbasis und sind auch mit Anwälten nicht vertraut, die so arbeiten. Leider kann ich Ihnen daher nicht direkt behilflich sein.
Die Suche im Internet nach einem Anwalt in … …, USA, könnten Sie bei der dortigen Bar Association vertiefen. Alternativ käme auch beispielsweise die Suche bei martindale-hubbell.com in Frage. Als Suchbegriff würde ich unter anderem Collection und Debt verwenden. Erfolgshonorar quota litis Anwaltshonorar Anwalt
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.