Das Gesetz hilft dem Pentagon hauptsächlich in den Schulen der Ärmeren, denn es gilt nicht für Privatschulen. Die Washington Post berichtet am 18. August 2007 von empirischen Erkenntnissen mit der Opt-Out-Klausel in Puerto Rico. Dort treffen die Werber auf organisierten Widerstand, der potentielles Kanonenfutter für den Irakkrieg über die Opt-Out-Option aufklärt und Datenschutzformulare verteilt.
Das Gesetz hilft dem Pentagon hauptsächlich in den Schulen der Ärmeren, denn es gilt nicht für Privatschulen. Die Washington Post berichtet am 18. August 2007 von empirischen Erkenntnissen mit der Opt-Out-Klausel in Puerto Rico. Dort treffen die Werber auf organisierten Widerstand, der potentielles Kanonenfutter für den Irakkrieg über die Opt-Out-Option aufklärt und Datenschutzformulare verteilt.
Der Haushalt des Bundes stagniert außerhalb des Pentagon-Budgets, und der Staatsanwaltschaft fehlt daher das erforderliche Personal. Taylor benötigt die Zustimmung des Bundesjustizministeriums sowie des obersten Gerichts der Hauptstadt, um seinen noch unveröffentlichten Vorschlag umzusetzen.
Kritiker halten die Strafverfolgung in den USA für eine Kernaufgabe des Staates, die nicht in die Privatwirtschaft ausgelagert werden darf. Manche Kanzleien in Washington begrüßen den Vorschlag, weil er jungen Anwälten weit mehr forensische Erfahrung als im Rahmen der Spezialisierung in Kanzleien vermitteln würde.
Der Verfasser darf die Begrüßung am 6. Oktober zu einem Panel über Treaty Negotiation and Implementation - Washington Practice mit zwei Sprechern aus dem amerikanischen Außeministerium ausbauen. Ronald S. Mlotek, Legal Counsel, vom Office of Foreign Missions und David P Stewart, Assistant Legal Adviser (Private International Law), werden über Staatsverträge und ausländische Vertretungen sprechen - Bereiche, die die anwaltliche Praxis auf typisch Washingtoner Art abrunden.
Im Rahmen der Jahrestagung findet auch eine Einschwörung von DAJV-Mitgliedern, die bei einem einzelstaatlichen Gericht der USA zugelassen sind, bei dem United States District Court of Appeals for the Federal Circuit statt. Die Antragsunterlagen zur Zulassung bei diesem Sondergericht mit landesweiter Zuständigkeit müssen bis zum 31. August 2007 in Washington eintreffen. DAJV Staatsvertraege USA Botschaftsrecht
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.