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Samstag, den 18. Aug. 2007

Datenschutz gegen Krieg  

.   Nach dem No Child Left Behind Act von 2001 müssen mit Bundesgeldern teilfinanzierte Schulen dem Pentagon die Namen ihrer Schüler mitteilen, damit es sie für den Wehrdienst anwerben kann. Das Gesetz enthält ein Opt-Out: Untersagen die Schüler die Datenfreigabe, müssen sich die Schulen daran halten.

Das Gesetz hilft dem Pentagon hauptsächlich in den Schulen der Ärmeren, denn es gilt nicht für Privatschulen. Die Washington Post berichtet am 18. August 2007 von empirischen Erkenntnissen mit der Opt-Out-Klausel in Puerto Rico. Dort treffen die Werber auf organisierten Widerstand, der potentielles Kanonenfutter für den Irakkrieg über die Opt-Out-Option aufklärt und Datenschutzformulare verteilt.


Samstag, den 18. Aug. 2007

Private Staatsanwälte  

.   Rechtsanwälte sollen zeitweise als Staatsanwälte arbeiten, wünscht der Staatsanwalt für den Hauptstadtbezirk, Jeffrey Taylor. Die Washington Post hat ermittelt, das dieser Vorschlag landesweit einzigartig ist.

Der Haushalt des Bundes stagniert außerhalb des Pentagon-Budgets, und der Staatsanwaltschaft fehlt daher das erforderliche Personal. Taylor benötigt die Zustimmung des Bundesjustizministeriums sowie des obersten Gerichts der Hauptstadt, um seinen noch unveröffentlichten Vorschlag umzusetzen.

Kritiker halten die Strafverfolgung in den USA für eine Kernaufgabe des Staates, die nicht in die Privatwirtschaft ausgelagert werden darf. Manche Kanzleien in Washington begrüßen den Vorschlag, weil er jungen Anwälten weit mehr forensische Erfahrung als im Rahmen der Spezialisierung in Kanzleien vermitteln würde.


Samstag, den 18. Aug. 2007

Dinner in Washington  

.   Frist für Anmeldungen zum Dinner in Washington nach dem Vortrag von Richter Scalia: 1. September 2007. Das Programm der Jahrestagung des Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. steht. Sie findet nach 30 Jahren zum ersten Mal auf amerikanischem Boden statt.

Der Verfasser darf die Begrüßung am 6. Oktober zu einem Panel über Treaty Negotiation and Implementation - Washington Practice mit zwei Sprechern aus dem amerikanischen Außeministerium ausbauen. Ronald S. Mlotek, Legal Counsel, vom Office of Foreign Missions und David P Stewart, Assistant Legal Adviser (Private International Law), werden über Staatsverträge und ausländische Vertretungen sprechen - Bereiche, die die anwaltliche Praxis auf typisch Washingtoner Art abrunden.

Im Rahmen der Jahrestagung findet auch eine Einschwörung von DAJV-Mitgliedern, die bei einem einzelstaatlichen Gericht der USA zugelassen sind, bei dem United States District Court of Appeals for the Federal Circuit statt. Die Antragsunterlagen zur Zulassung bei diesem Sondergericht mit landesweiter Zuständigkeit müssen bis zum 31. August 2007 in Washington eintreffen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.