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Samstag, den 08. Sept. 2007

Verfassungswidriger Patriot  

CC - Washington.   Der Richter Victor Marrero des United States District Court for the Southern District of New York hat am 5. September 2007 bereits zum zweiten Mal geurteilt, dass bestimmte Passagen des Patriot Acts einen Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz der freien Meinungsäußerung und die Garantie der Gewaltenteilung darstellen.

In John Doe et al. v. Gonzales et al, Az. 06-00214, wurde die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch National Security Letters des Federal Bureau of Investigation, FBI, gerügt, das nach den Bestimmungen des Patriot Acts ohne richterliche Anordnung elektronische Überwachungen durchführen dürfte.

Dieser Vorwurf war schon in Doe v. Ashcroft, 334 F. Supp. 2d 471 (S.D.N.Y. 2004), sowie in Doe v. Gonzales, 386 F. Supp. 2d 66 82 (D.Conn. 2005), beurteilt worden. Die daraufhin vom Kongress vorgenommenen Nachbesserungen am Patriot Act reichten dem Richter nicht, so dass er §2709 c abermals und auch §3511 b als verfassungswidrig einstufte.


Samstag, den 08. Sept. 2007

Schiedsspruch global angegriffen  

.   Ein schweizer Schiedsspruch, der nur in der Schweiz aufgehoben werden konnte, wurde nach einem Verfahrensfehler in Texas, Indonesien und den Cayman Islands angegriffen. Die Siegerin verfolgte gleichzeitig die Anerkennung nach der New York Convention, Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards vom 10. Juni 1958, und war erfolgreich.

Im Urteil vom 7. September 2007 kommt der Fall zu seinem vorläufigen Ende. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied in Sachen Karaha Bodas Co., LLC v. Perusahaan Pertambangan Minyak Dan Gas Bumi Negara (Pertamina), Az. 07-0065, die Frage, ob das Untergericht nach der Anerkennung des Schiedsspruchs auch mit einer anti-suit Injunction ausländische Verfahren zur Aufhebung des Anerkennungsurteils untersagen durfte.

Unter Anwendung des Präzedenzurteils China Trade & Development Corp. v. M.V. Choong Yong, 837 F.2d 33 (2d Cir. 1987), bestätigt der United States Court of Appeals for the Second Circuit die Verfügung. Sie gilt auch noch, nachdem die unterlegene Partei die nach dem Schiedsspruch erforderlichen Zahlungspflichten erfüllt hat.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.