Dem Druck auf die Rücknahme einer Einladung des kontroversen Ex-Dekans der Harvard Universität gab Columbia interessanterweise nach. Als General Petraeus als General Betray Us bezeichnet wurde, liessen sich sogar Bush und der Kongress zu einer Erklärung hinreißen.
Dem Druck auf die Rücknahme einer Einladung des kontroversen Ex-Dekans der Harvard Universität gab Columbia interessanterweise nach. Als General Petraeus als General Betray Us bezeichnet wurde, liessen sich sogar Bush und der Kongress zu einer Erklärung hinreißen.
In der Diskussion weisen Lehrer darauf hin, dass sich viele Muttersprachler im Englischen des Unterschieds zwischen Akjektiv und Nomen nicht bewusst sind. Der verlorene Bindestrich ist die geringste Sorge der Sprachkundler, und so stimmen sie den in neuen Wörterbüchern für zahlreiche Wortverbindungen gestatteten Alternativen ohne Bindestrich zu.
Im amerikanischen Markenrecht ist die adjektivische Benutzung einer Marke zum Schutz und insbesondere bei der Vorlage eines Verwendungsnachweises im Eintragungsverfahren unverzichtbar. Der Anteil an Mandanten, der das Erfordernis Marke als Eigenschaftswort in Verbindung mit einem Hauptwort wie bei Die GALJ US-Rechtsinfo nicht versteht, ist erstaunlich hoch.
Häufig benutzen sie Marken als Nomen oder im Plural und verlieren den Markenschutz in den USA. Oft hört man die Frage: Was ist ein Adjektiv? Zum Glück begreifen die meisten den Unterschied zwischen ™ und ® ein wenig schneller. Markenrecht richtiger Gebrauch Trade Mark Trade-Mark Trademark
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.