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Sonntag, den 23. Sept. 2007

Dekan als Idiot: Diffamierungen  

.   Als Idiot wird der Dekan der Columbia Universität in einer als seriös geltenden, landesweit ausgestrahlten Politikshow bezeichnet, weil er Mahmoud Ahmadinedschad, den zur Eröffnung der 62. Sitzungsperiode der UN-Vollversammlung nach New York reisenden Präsidenten Irans, zum Vortrag einlud: Die Diffamierung ist vom ersten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung und der Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington gedeckt.

Dem Druck auf die Rücknahme einer Einladung des kontroversen Ex-Dekans der Harvard Universität gab Columbia interessanterweise nach. Als General Petraeus als General Betray Us bezeichnet wurde, liessen sich sogar Bush und der Kongress zu einer Erklärung hinreißen.


Sonntag, den 23. Sept. 2007

Adjektiv im Markenrecht  

.   Die Erörterung fehlender Bindestriche im Englischen erklärt auf Umwegen, wieso so viele Mandanten ihre Marken gefährlich falsch verwenden. Der walking-Stick verbindet ein participial Adjective mit einem Nomen. Ohne Hyphen bedeutet der walking Stick umgangssprachlich Spazierstock, nicht den bislang akkuraten wandernden Stock.

In der Diskussion weisen Lehrer darauf hin, dass sich viele Muttersprachler im Englischen des Unterschieds zwischen Akjektiv und Nomen nicht bewusst sind. Der verlorene Bindestrich ist die geringste Sorge der Sprachkundler, und so stimmen sie den in neuen Wörterbüchern für zahlreiche Wortverbindungen gestatteten Alternativen ohne Bindestrich zu.

Im amerikanischen Markenrecht ist die adjektivische Benutzung einer Marke zum Schutz und insbesondere bei der Vorlage eines Verwendungsnachweises im Eintragungsverfahren unverzichtbar. Der Anteil an Mandanten, der das Erfordernis Marke als Eigenschaftswort in Verbindung mit einem Hauptwort wie bei Die GALJ US-Rechtsinfo nicht versteht, ist erstaunlich hoch.

Häufig benutzen sie Marken als Nomen oder im Plural und verlieren den Markenschutz in den USA. Oft hört man die Frage: Was ist ein Adjektiv? Zum Glück begreifen die meisten den Unterschied zwischen ™ und ® ein wenig schneller.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.