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Mittwoch, den 31. Okt. 2007

IPR bei Produkthaftung in USA

 
.   Nach welchem Recht richtet sich die Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus Produkthaftung, wenn eine Prosthese in einem US-Staat hergestellt und vertrieben, im anderen US-Staat eingesetzt wurde und dort auch den Schaden am Patienten verursacht?

Das Recht des zweiten Staates, entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Sachen Thomas Klein et al. v. DePuy, Inc. et al., Az. 07-1493, am 25. Oktober 2007. Dazu wägt es unter Berücksichtigung der Rechtsordnungen von North Carolina und Indiana die Merkmale des internen IPR der USA ab, die es ausführlich erörtert.


Dienstag, den 30. Okt. 2007

Jurastudium: Schuldenberg erdrückt

 
.   $100.000 Schulden für drei Jahre Law School ist nicht ungewöhnlich. Jurastudenten fehlen vor der Aufnahme des Studiums wirtschaftliche Daten, um das finanzielle Wagnis einzuschätzen, bestätigt am 29. Oktober 2007 das Wall Street Journal.

Die presseträchtigen $160.000-Anfangsgehälter werden nur einem Bruchteil der Absolventen versprochen. Sie sind zudem an soviele Bedingungen geknüpft, dass die Zahl derer, die sie tatsächlich verdienen, eine Dunkelziffer bleibt.

Trotz massiver und massiv publizierter Gehaltssteigerungen in egosüchtigen Kanzleien bleibt für die meisten First Year Associates nur der Ausblick auf einen erdrückenden Schuldenberg. Sie schätzen sich glücklich, bei kleineren renommierten Kanzleien $60.000 zu verdienen. Kein Wunder, dass die Zahl der Law School-Bewerber weiter abnimmt.


Montag, den 29. Okt. 2007

Rechtsrat beim Bestatter

 
.   Deutsches Erbrecht oder amerikanisches? Beim Bestatter-Blog werden Unterschiede erörtert. Deutsche Eltern erlebten einen tödlichen Unfall in den USA. Tochter und Sohn fragen, ob sie zuerst nach Vater oder Mutter erben, deren Testamente unterschiedliche Vorkehrungen treffen.

Je nach Kommentator kann deutsches, amerikanisches oder französisches Erbrecht günstig sein - wobei beim US-Recht zu beachten ist, dass es sich aus mehr als 50 Rechtsordnungen zusammensetzt.

In den USA wäre beim Aufsetzen der Testamente in einer Common Disaster Clause das gleichzeitige oder einander nachfolgende Ableben durch eine Fiktion im Last Will und Testament geregelt worden. Für die Fiktion gibt es je nach Staat und Regelungswunsch verschiedene Sprachregelungen.

Staaten, die den Uniform Simultaneous Death Act rezipiert haben, bieten eine Auffanglösung, vgl. New Hampsphire, Indiana und North Carolina. Wo er nicht eingeführt oder wie im Recht von Hawaii wieder abgeschafft wurde, kann Präzedenzfallrecht allein oder in Verbindung mit anderem Gesetzesrecht greifen.


Sonntag, den 28. Okt. 2007

USA, Deutschland angenähert

 
.   Über Nacht näherten sich die Vereinigten Staaten und Deutschland, als der Zeitunterschied auf fünf Stunden schrumpfte. Am Montagmorgen bedeutet das enttäuschte Anrufer. Sie vermuten allerdings nicht, dass sie ihren amerikanischen Anwalt schon um sieben Uhr in der Kanzlei anklingelten.

Selbst acht Uhr ist oft früh. Die meisten Law Firms an der Ostküste erwarten ihre Attorneys ohnehin erst gegen neun Uhr. Die Westküste ist hingegen viel früher aktiv, damit sie aus Europa überhaupt telefonisch zu Bürostunden erreichbar ist.



Strafschadensersatz in Deutschland

 
.   In Deutschland soll Strafschadensersatz, punitive Damages, verboten sein. Das Ausland sieht das allerdings anders. Genauso wie punitive Damages in den USA wirken sich diverse Schadensersatzzumessungen im deutschen Zivilrecht aus, erklärt John Y. Gotanda, in seiner Studie Charting Developments Concerning Punitive Damages: Is the Tide Changing?, 65, Villanova University School of Law Working Paper Series, 2006, insbesondere ab Seite 16.

Manchmal kommt deutsches Recht einfach anders rüber als zuhause geahnt. Beim amerikanischen Recht ist man das ja gewohnt. Vom Schmerzensgeld über Summary Judgments bis zur Jury wird nur wenig Richtiges in den deutschen Medien, Blogs oder Foren über das Recht der USA dargestellt.

Amerikanische Zustände in Deutschland: Amerikanische Juristen sehen es so. Das sollte Gesetzgebern, beispielsweise bei punitiven Abschöpfungsregeln, oder Richtern beim Abschreckungsschadensersatz in Kartell- oder Antidiskriminierungsfällen oder bei IP-Verletzungen zu denken geben, wenn sie gerade das nicht wollen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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