Die neuen Bestimmungen finden sich in der Opinion 341 der DC Bar. Ein absolutes Verbot für die Nutzung der gegnerischen Metadaten greift, wenn der Empfänger weiß, dass die Metadaten versehentlich übermittelt wurden.
Die folgenden Standesregeln setzen den Rahmen für die Bewertung des Umgangs mit Metadaten: Vertraulichkeit von Informationen, Fairness gegenüber Gegner und Rechtsanwalt, Respekt für Rechte Dritter und Fehlverhalten. Die Definition von Metadaten orientiert sich am Begriff des Federal Judicial Center: Rothstein, Hedges, Wiggins, Managing Discovery of Electronic Information: A Pocket Guide for Judges 24-25 (Federal Judicial Center 2007).