Verfahren nach Jury-Entscheidung
RM - Washington. Ein Gerichtsverfahren in den USA endet nicht mit dem Spruch der Jury - Verdict - , sondern mit dem darauf folgenden Urteil des Gerichts. Die Jury entscheidet über die Tatsachenfragen, die ihr präsentiert werden. Vor dem Erlass des Urteils findet eine Überprüfung des Jury-Spruches durch das Gericht unter Berücksichtigung der Parteianträge statt. Dabei ergeben sich jeweils auf Parteiantrag folgende Möglichkeiten:
1) Der Juryspruch ist fehlerfrei. Dann ergeht das Urteil.
2) Judgment as a matter of law - JAML - : Die in der Verhandlung gefundenen Tatsachen reichen auch bei der für den Kläger günstigsten Annahme nicht aus, um den Juryspruch in vollem Umfang zu stützen. Dann erfolgt ein Urteil des Gerichts, das der Klage im geringeren Umfang der bewiesenen Tatsachen stattgibt.
3) New trial: Die Jury trifft eine Entscheidung, die offensichtlich gegen das Gewicht der vorgebrachten Beweise steht oder völlig irrational ist. Dann wird das Gericht auf Antrag ein neues Verfahren - new trial - anordnen.
4) Remittitur: Ein von der Jury zugesprochener Schadensersatz wird wegen offensichtlichen Übermaßes vom Gericht verringert. Dies ist nur der Fall, wenn er ein extremes Maß erreicht und geeignet ist, das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern, aufgrund von Voreingenommenheit der Jury zustande kam oder nicht genügend Beweisstützen hatte.
5) Additur: Erhöhung des Schadensersatzes, unzulässig auf Bundesebene seit Dimick v. Schiedt, 293 U.S. 474 (1935).
1) Der Juryspruch ist fehlerfrei. Dann ergeht das Urteil.
2) Judgment as a matter of law - JAML - : Die in der Verhandlung gefundenen Tatsachen reichen auch bei der für den Kläger günstigsten Annahme nicht aus, um den Juryspruch in vollem Umfang zu stützen. Dann erfolgt ein Urteil des Gerichts, das der Klage im geringeren Umfang der bewiesenen Tatsachen stattgibt.
3) New trial: Die Jury trifft eine Entscheidung, die offensichtlich gegen das Gewicht der vorgebrachten Beweise steht oder völlig irrational ist. Dann wird das Gericht auf Antrag ein neues Verfahren - new trial - anordnen.
4) Remittitur: Ein von der Jury zugesprochener Schadensersatz wird wegen offensichtlichen Übermaßes vom Gericht verringert. Dies ist nur der Fall, wenn er ein extremes Maß erreicht und geeignet ist, das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern, aufgrund von Voreingenommenheit der Jury zustande kam oder nicht genügend Beweisstützen hatte.
5) Additur: Erhöhung des Schadensersatzes, unzulässig auf Bundesebene seit Dimick v. Schiedt, 293 U.S. 474 (1935).