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Samstag, den 03. Nov. 2007

Bush: Justizminister Ehrenmann

 
.   Im Radio verteidigt Bush den designierten Justizminister Mukasey als Ehrenmann. Michael Mukasey weigerte sich im Senat, der seiner Nominierung zustimmen muss, Waterboarding als Folter zu bezeichnen. Die Folter lehnt Bush nicht ab.

Die simulierte Ertränkung nennt Bush eine Verhörmethode, zu der Mukasey zu recht nichts sagen kann, weil sie geheim ist und Mukasey gar nicht wissen könne, ob sie angewandt werde. Mukasey sei ein aufrichtiger Mensch. Ihm könne nicht zugemutet werden, über ihm unbekannte Dinge zu sprechen.

Glaubwürdig klingt Bush nicht, denn es liegt in der Natur der Senatsanhörung, dass designierte Minister über ihre Ansichten sprechen und noch nicht wissen, was sie konkret erwartet. Die Vernehmung durch den Senat bezieht sich naturgemäß auf Unbekanntes und Spekulation. Die Mukasey ablehnenden Senatoren sehen das Schweigen als Zustimmung zur Folter an.



Choice of Court und Arbitration

 
MN - Washington.   Einen Einblick in die Arbeit des Office of Private International Law beim Außenministerium der USA, Department of State, und die Haager Konvention zu Gerichtsstandsvereinbarungen sowie die Entwicklungen der Arbitration Rules lieferte David P. Stewart am Mittwoch, den 31. Oktober 2007 in einem Vortrag bei Foley & Lardner in Washington, DC. Auf Einladung der German American Law Association, GALA, referierte Stewart über seine Tätigkeit und Stellung als Legal Adviser im Department of State, die Bedeutung der Rechtsabteilung und deren Einfluss und Schwierigkeiten in der Vermittlung gegenüber der Administration und den über 50 souveränen Rechtsordnungen in den USA.

Den Schwerpunkt seines Vortrages bildete eine Einführung in die Haager Übereinkunft zu Gerichtsstandsvereinbarungen, ihre Umsetzung in den einzelnen Unterzeichnerstaaten bevorsteht. Sie erlaubt es den Parteien in internationalen Privatrechtsstreitigkeiten, eine abschließende Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen. Ein davon abweichendes Gericht besitzt keinerlei Jurisdiktion über die Rechtssache, die Einwände des Forum Non Convenience und des Lis Pendens werden nicht mehr gehört.

Anwesende Praktiker äußerten die Befürchtung, dass eine Zuständigkeitszentralisierung bei einem bestimmten Gericht eintreten könnte, mit einer damit einhergehenden Überlastung. Demgegenüber verwies der Redner auf die weitgehende Akzeptanz des neuen, vielen noch kaum bekannten und bislang lediglich von Mexiko umgesetzten Abkommens in der Wirtschaft und Anwaltschaft. Am Beispiel der Übereinkunft erläuterte er zugleich die Technik und Möglichkeiten der Umsetzung einer völkerrechtlichen Staatsverträge in das innerstaatliche Recht der USA und der Einzelstaaten.

Den abschließenden Teil seines Referats widmete Stewart der Entwicklung der Arbitration Rules, der Regeln zum Schiedsverfahren bei internationalen Privatrechtsstreitigkeiten. Er betonte dabei die zunehmende Verkomplizierung der Verfahren und die Kritik an mangelnder Transparenz bei bestimmten Verfahrensregelwerken, beispielsweise ICSID.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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