MN - Washington. Einen Einblick in die Arbeit des
Office of Private International Law beim Außenministerium der USA,
Department of State, und die Haager Konvention zu Gerichtsstandsvereinbarungen sowie die Entwicklungen der
Arbitration Rules lieferte David P. Stewart am Mittwoch, den 31. Oktober 2007 in einem Vortrag bei
Foley & Lardner in Washington, DC. Auf Einladung der
German American Law Association, GALA, referierte Stewart über seine Tätigkeit und Stellung als
Legal Adviser im
Department of State, die Bedeutung der Rechtsabteilung und deren Einfluss und Schwierigkeiten in der Vermittlung gegenüber der Administration und den über 50 souveränen Rechtsordnungen in den USA.
Den Schwerpunkt seines Vortrages bildete eine Einführung in die
Haager
Übereinkunft zu Gerichtsstandsvereinbarungen, ihre Umsetzung in den einzelnen Unterzeichnerstaaten bevorsteht. Sie erlaubt es den Parteien in internationalen Privatrechtsstreitigkeiten, eine abschließende Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen. Ein davon abweichendes Gericht besitzt keinerlei Jurisdiktion über die Rechtssache, die Einwände des
Forum Non Convenience und des
Lis Pendens werden nicht mehr gehört.
Anwesende Praktiker äußerten die Befürchtung, dass eine Zuständigkeitszentralisierung bei einem bestimmten Gericht eintreten könnte, mit einer damit einhergehenden Überlastung. Demgegenüber verwies der Redner auf die weitgehende Akzeptanz des neuen, vielen noch kaum bekannten und bislang lediglich von Mexiko umgesetzten Abkommens in der Wirtschaft und Anwaltschaft. Am Beispiel der Übereinkunft erläuterte er zugleich die Technik und Möglichkeiten der Umsetzung einer völkerrechtlichen Staatsverträge in das innerstaatliche Recht der USA und der Einzelstaaten.
Den abschließenden Teil seines Referats widmete Stewart der Entwicklung der
Arbitration Rules, der Regeln zum Schiedsverfahren bei internationalen Privatrechtsstreitigkeiten. Er betonte dabei die zunehmende Verkomplizierung der Verfahren und die Kritik an mangelnder Transparenz bei bestimmten Verfahrensregelwerken, beispielsweise
ICSID.