Was sich nach der Weigerung der Offenlegung von angeforderten Beweismitteln im amerikanischen Zivilprozess abspielt, erklärt das Bundesgericht der Hauptstadt nach einer Motion to compel im Fall American Society for the Prevention of Cruelty to Animals et al. v. Ringling Brothers and Barnum & Bailey Circus et al., Az. 03-2006, am 3. Dezember 2007.
Die Beweisaufforderung erfolgte in diesem Fall durch eine Subpoena duces tecum, mit der der Zeugnispflichtige nicht nur zur Vernehmung im Wege der Deposition, sondern auch zum Mitbringen, duces tecum, geladen wird. Ein anderer Weg, an die Dokumente der Gegenseite zu gelangen, stellen die Interrogatories dar.
Der United States District Court for the District of Columbia verfügt die Offenlegung der Merger-Dokumente, Document Production mit leicht nachvollziehbarer Begründung der Order to compel. Auch seine Erläuterungen über die Ablehnung weiterer Vorlagepflichten sind lesenswert. Motion compel Subpoena Duces Tecum Discovery Prozess