Zahlreiche Argumente für die Schaffung einer Offshore-Gesetzgebung mit Internet-Schwerpunkt lassen sich aus dem deutschen und europäischen Recht ableiten: (1) Störerhaftung - selbst wenn die Haftung für Tun und Lassen Dritter nun von einer Organismushaftung überholt wird; (2) Abmahnunwesen; (3) Einschränkung der Redefreiheit und Haftung für Meinungen Dritter - sind diese Dritten nun Organismen oder noch Störer? (4) überzogener Verbraucherschutz statt mündigem Kunden und Caveat Emptor; (5) Phisher- und Stalker-freundliche Impressumspflicht; (6) Vorratsdatenspeicherung und vielerlei mehr.
Steuervorteile spielen angesichts der heimischen Internet-Nachteile für den Einzelnen und Unternehmen kaum noch eine Rolle. Das Planbuch wird den Abbau der für eine Steueroase typischen Vorteile vorsehen und ein attraktives rechtliches Umfeld für echte Unternehmen im Bereich Internet und Verlagswesen statt für Briefkastenfirmen anregen.
Dabei spielen die Vorteile der Meinungsfreiheit im amerikanischen Sinne ebenso eine Rolle wie bestimmte Vorteile deutscher und anderer kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen, beispielsweise das Verbot von Sammelklage, Erfolgshonorar, Forum Shopping und Strafschadensersatz - und auch das Gebot des Datenschutzes. Das klingt ungewöhnlich für ein IBC-Gesetz, doch warum sollten Offshore-Gesetzgeber nicht an International Business Companies mit Internet-Schwerpunkt denken?
Bösewichte wie Drogenheinis, Phisher und Geldwäscher werden geächtet, während Blogger nach Herzenslust schreiben und Forumbetreiber ausschlafen dürfen, ohne alle fünf Minuten nach riskanten Anmerkungen zu suchen. Urheberrecht wird auch bei neuen Medien und Nutzungsarten geschützt, und Schöpfer von urheberrechtsfähigen Werken dürfen uneinschränkt einreisen und ihre Werke vor Ort schaffen und weltweit verwalten.
Natürlich besteht die Hoffnung, und in manchen Fällen die berechtigte Aussicht, dass der Internet-verständige Bundesgerichtshof in Karlsruhe Exzesse einiger Landgerichte mit Forum-Shopping-Zuständigkeit revidiert. In anderen Länder ist auf entsprechende Einsicht zu hoffen. Dennoch macht der Offshore-Gesetzentwurf im Vermerk Sinn.
Denn mittlerweile hat die Internet-Verteufelung zu vieler Gesetzgeber und ihre Vorliebe, Verbraucher als dumm und grenzenlos schutzwürdig zu verhätscheln, einige Rechtsordnungen so sehr vergiftet, dass systemweite Korrekturen unwahrscheinlich sind und der Sprung in Länder mit ausgewogenen Internet-Rechtsordnungen für aktive Internet-Teilnehmer attraktiv wird. Organismus Haftung Stoerer Drittstoerer Offshore Steueroase Impressumspflicht Potsdam