Zweitens war die Schiedsklausel in T-Mobiles Knebelvertrag im Fall Scott v. Cingular Wireless, 161 P.3d 1000 (Wash. 2007), analog vom Obersten Staatsgericht für nichtig erklärt worden, als es Verträge eines Wettbewerbers prüfte. In Sachen Kathleen Lowden et al. v. T-Mobile USA, Inc., Az. 06-35395, bestätigt das neunte Bundesberufungsgericht der USA am 22. Januar 2008 zudem, dass das Bundesrecht mit seinem Federal Arbitration Act in 9 USC §1 ff. nicht das einzelstaatliche Recht bricht. Das hatte der Ninth Circuit schon in Shoyer v. New Cingular Wireless Services, Inc., 498 F.3d 976 (9th Cir. 2007), ausgeführt.
Die Kundenverträge hatten Strafschadensersatz, punitive Damages, sowie Class Actions, ausgeschlossen. Ein Vertrag verbot sittenwidrig, unconscionably, auch eine etwa fällige gesetzliche Kostenerstattung. Salvatorische Klauseln konnten die Verträge nicht retten, da diese insgesamt mit der Nichtigkeit dieser Ausschlüsse vergiftet, tainted, waren.
Beging T-Mobile einen strategischen Fehler mit der Weigerung, an einem Sammelschiedsverfahren mitzuwirken? Nach dem Präzedenzfall des obersten einzelstaatlichen Gerichts hätte die Teilnahme an einem solchen Schiedsverfahren die Gesamtnichtigkeit der Verträge eventuell vermieden. Auch der FAA kann den Fall nicht zum Schiedsgericht führen. Denn die nach einzelstaatlichem Recht zu beurteilende Nichtigkeit trifft auf Ausnahmen, die der US Supreme Court in Doctor's Assocs., Inc. v. Casarotto, 517 US 681 (1996), definiert hatte.