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Montag, den 17. März 2008

Zweifel vor Internetkrieg  

.   Haftung war das letzte Wort, dann machten sich die meisten fort. Wäre es eher gefallen, wäre die Konferenz über die Abwehr des Internet-Weltkriegs im European Institute unproduktiver ausgegangen. So wurde beim Thema EU-US-Cooperation on Research and Development for Security of Criminal Infrastructures and Networks am 14. März 2008 klar, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Regierungen Haftung und Verantwortung bei der Aufdeckung von kleinen und großen Invasionen fürchten. Diese Besorgnis behindert den notwendigen offenen Erfahrungsaustausch.

Bei der Konferenz kamen technische wie organisatorische Entwicklungsprogramme der E.U. wie der USA aus höchsten und geheimen Kreisen auf den Tisch. Die US-Seite gestand, dass selbst die internen Kompatibilitätsdefizite enorm sind. Kommunen und Staaten lassen sich vom Bund nichts vorschreiben. Die .gov-Domain wird abgeschottet, bis selbst der Bund Kommunikationsprobleme hat.

Die EU-Seite legt den Schwerpunkt auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung und schien einen kohärenteren Weg zu beschreiten. Aus amerikanischer Sicht begegnete die EU-Forderung, anonymes Auftreten im Internet auf das vor 40 Jahren übliche Maß zurückzuschrauben, mit Kopfschütteln. Einerseits Identitäten mit Impressumspflichten Kriminellen und Terroristen auszuliefern, andererseits Datenschutz zu behaupten und Probleme der Anonymität im Internet anzulasten, erschien nicht nachvollziehbar.

Dennoch wurde deutlich, dass USA und EU auch gemeinsame Sorgen haben. Ein Internet-Krieg wie gegen Estland kann leicht auf Strom, Pipelines und sonstige Infrastruktur ausgedehnt werden. Man muss am gleichen Strang ziehen, um ihn zu verhindern. In der Politik weiß man schon, wem man die Schuld zuschiebt, wenn der Ernstfall eintritt. Technische und rechtliche Aspekte sind noch zu klären.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.