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Samstag, den 22. März 2008

Mumm oder Spitzer-Prinzip?  

.   Über die weltweiten Auswirkungen eines US-Gesetzes berichtete in Washington der deutsche Bundestagsabgeordnete Patrick Döring vor einer Versammlung von Vertretern aus dem Kongress, der Administration und der Wirtschaft auf Einladung der Friedrich Naumann Foundation am 21. März 2008. Das Gesetz HR 1 von 2007 sollte eigentlich Sicherheitsempfehlungen der 9/11-Kommission umsetzen. Doch schuf der Kongress fantasievoll weitere Regelungen, denen er - statt Spitzer Principle - diese klangvollen Namen gab:
9/11 Commission International Implementation Act of 2007,
Advance Democratic Values, Address Nondemocratic Countries, and Enhance Democracy Act of 2007,
ADVANCE Democracy Act of 2007,
Federal Agency Data Mining Reporting Act of 2007,
Improving Emergency Communications Act of 2007,
National Transit Systems Security Act of 2007 sowie
Secure Travel and Counterterrorism Partnership Act of 2007.
Die im Ausland unerwarteten Auswirkungen umfassen eine Kostenbelastung - ein unfunded Mandate, wie Döring sie bezeichnend charakterisierte, - in allen Ländern, aus denen Transporte auf dem Wasser- und Luftweg in die USA gehen, sowie eine damit einhergehende Vernichtung von Häfen und Handelplätzen gerade in wirtschaftlich schwächeren Ländern, die von den Industriestaaten mit diversen Fördermitteln in die Weltwirtschaft eingebunden werden sollen.

Diese Wirkungen entfachen die Vorschriften über das Scanning/Screening von Containern im Heimathafen statt im Ankunftsland. Die Kosten wurden vom zuständigen US-Amt OMB weltweit auf etwa $1,5 Mrd. geschätzt, doch kalkuliert die Wirtschaft mit Kosten von $30 Mio. je Hafen, also einer viel höheren Summe. Amerikanische Unternehmen, die Produkte aus ihren ausländischen Werken versiegelt ins US-Werk verfrachten, sind nicht ausgenommen.

Der Vortrag produzierte eine sehr rege Diskussion. Laut Döring ist nicht damit zu rechnen, dass der Bundestag oder andere Gesetzgeber mit einer vergleichbaren Regelung für amerikanische Ausfuhren den Kongress zum Einlenken bringen. Der Kongress weiß, das sich die USA eine ausländische Rück-Überbürdung solcher Kosten auf die USA nicht leisten können. Döring erklärte, dass das Ausland seine Hoffnung in eine Intervention der International Maritime Organization setzt.

Diese Strategie verkennt jedoch die Einstellung des Kongresses, der sich um internationale Organisationen und selbst Abkommen wenig schert. Bei anderen wird scharf durchgegegriffen, für die USA gilt wie beim New Yorker Ex-Gouverneur eine Ausnahme. [Kongress, Gesetz, Container, Sicherheit]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.