Im Fall Simpson Strong-Tie Company, Inc. v. Pierce Gore et al., Az. H030444, wählte der Hersteller den richtigen Weg. Er erklärte die verminderte Lebenserwartung von galvanisierten Schrauben in imprägniertem Holz. Bei umweltbewusst imprägniertem Holz sinkt sie drastisch.
Der beklagte Rechtsanwalt warb in der Presse um Kläger, die die Schrauben des Herstellers benutzen. Seine Kunden sollten den Anwalt zur Prüfung etwaiger Ansprüche gegen den Hersteller engagieren.
Der Hersteller verklagte den Anwalt wegen Verleumdung, Falschwerbung und unlauterer Wettbewerbspraktiken. Mit einer ausführlichen Begründung erklärte das sechste Berufungsgericht Kaliforniens, dass die Klage als Eingriff in die Redefreiheit des Anwalts nach dem dortigen SLAPP-Gesetz unzulässig ist.
Da die Freedom of Speech in den USA eins der höchsten Güter darstellt und der verfassungsrechtliche Anspruch des First Amendment bei Verleumdungssachen schon vor der Hauptsache geprüft werden kann, ist das Urteil des Court of Appeal of the State of California vom 30. April 2008 nachvollziehbar.
Hersteller befinden sich deshalb in einer Zwickmühle. Jedoch dürfte der Schraubenhersteller gerade wegen seiner vorbeugenden, gründlichen Aufklärung über die Risiken einen Product Liability-Prozess gewinnen können. Für ihn besteht das Hauptrisiko im ruinierten Ruf und der anwaltlichen Pressearbeit, die sich im Verbindung mit einer Klage in einen erpressungsgleichen Eingriff in die Geschäftstätigkeit verwandeln kann.
Bei derartigem Vorgehen geht es dem klagenden Anwalt oft primär um eine Vergleichssumme, die er dem Unternehmen abzwingen kann, bevor es durch die Pressearbeit und ruinöse Verfahrenskosten zum Konkurs übergeht.
Da überrascht es nicht, dass bei solchem Missbrauch des Rechtswesens die Kläger meist Gutscheine im Wert von ein paar Dollar und die skrupellosen Sammelklägeranwälte Millionensummen erhalten.