MJW - Washington. Grundsätzlich sehen die Verfahrensgesetze in den USA keine Erstattung der Anwaltskosten vor. Eine Regelung wie § 91 Abs. 1 ZPO gibt es nicht. Gerichtskosten sind minimal, prozessuale Anwaltskosten hingegen stattlich.
Aber es gibt Ausnahmen. So etwa im Urteil des Bundesberufungsgericht des achten Bezirks vom 13. Mai 2008 im Fall
Roemmich v. Eagle Eye Development, LLC, Az. 07-1264. Der Kläger hielt Anteile an einer LLC und fühlte sich vom Mehrheitseigner kaltgestellt. Seine auf Schadensersatz gerichtete Klage gegen die LLC blieb ohne Erfolg, seine Ansprüche waren verjährt. Zu allem Überfluss bürdet ihm das Gericht die Anwaltskosten der Gegenseite auf.
Grundlage dafür ist eine Vorschrift der
Limited Liability Company Act von North Dakota - N.D. Cent. Code § 10-32-119(8). Aus rechtspolitischen Gründen - die Handlungsfähigkeit der LLC soll nicht beeinträchtigt und rechtsmissbräuchlichen Klagen entgegengewirkt werden - steht es im Ermessen des Gerichts, der Partei, die gewissermaßen zur Schikane gegen die LLC vorgeht, die Anwaltskosten der Gegenseite aufzubürden. Dieses Ermessen hatte bereits der erstinstanzliche District Court zu Lasten des Klägers ausgeübt, das Bundesberufungsgericht sah keinen Grund, dies zu beanstanden.