CK • Washington. E-Discovery ist manchem Anwalt noch ein Buch mit sieben Siegeln. Von
Discovery hat man vielleicht gehört. Das ist das Ausforschungsbeweisverfahren. Mit ihm sammeln die Parteien in den USA Beweise vor dem Verfahren mit den Geschworenen, dem
Trial mit der
Jury. Jeder, auch ein Dritter, muss jedem alles irgendwie Relevante herausgeben.
Zu solchen Beweisen gehört auch die elektronisch gespeicherte Information. Manche Gerichte halten selbst das im RAM-Speicher flüchtig Festgehaltene für vorlagepflichtig. Gerade dieses Beispiel sollte verdeutlichen, wie hoch die Anforderungen an die E-Discovery sind.
Zahlreiche Dienstleister bieten sich zur Unterstützung von Kanzleien an.
ELaw Exchange ist eine für Recherchen zum Thema nützliche Quelle. Sie weist Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie Präzedenzfälle für die über 50 Rechtsordnungen der USA nach. Sie verweist auf Dienstleister und bietet Literatur zu Praxisfragen der E-Discovery in den USA. Damit bringt sie Licht ins Dunkel und kann auch dem in der E-Discovery erfahrenen Anwalt noch nützlich sein.
Nachtrag: Nach Abschluss des Berichts trifft mit der neuen RIW eine Werbebeilage zu
Abbo Junkers Buch Electronic Discovery gegen deutsche Unternehmen, ein, 2008, 104 S. vom Recht und Wirtschaft-Verlag. Viele von Praktikern in den USA verwandte Handbücher zur E-Discovery haben 1000 oder mehr Seiten. Junkers Buch geht jedoch auf Fragen des internationalen Privat- und Prozessrechts sowie des Völker- und Datenschutzrechts ein. Im internationalen Verfahren dürfte es eine unverzichtbare Abrundung des Themas darstellen.
[Discovery, E-Discovery, Prozessrecht, US-Prozess ]