- 04-1243-1133914.pdf Sierra Club v. EPA
Zu solchen Beweisen gehört auch die elektronisch gespeicherte Information. Manche Gerichte halten selbst das im RAM-Speicher flüchtig Festgehaltene für vorlagepflichtig. Gerade dieses Beispiel sollte verdeutlichen, wie hoch die Anforderungen an die E-Discovery sind.
Zahlreiche Dienstleister bieten sich zur Unterstützung von Kanzleien an. ELaw Exchange ist eine für Recherchen zum Thema nützliche Quelle. Sie weist Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie Präzedenzfälle für die über 50 Rechtsordnungen der USA nach. Sie verweist auf Dienstleister und bietet Literatur zu Praxisfragen der E-Discovery in den USA. Damit bringt sie Licht ins Dunkel und kann auch dem in der E-Discovery erfahrenen Anwalt noch nützlich sein.
Nachtrag: Nach Abschluss des Berichts trifft mit der neuen RIW eine Werbebeilage zu Abbo Junkers Buch Electronic Discovery gegen deutsche Unternehmen, ein, 2008, 104 S. vom Recht und Wirtschaft-Verlag. Viele von Praktikern in den USA verwandte Handbücher zur E-Discovery haben 1000 oder mehr Seiten. Junkers Buch geht jedoch auf Fragen des internationalen Privat- und Prozessrechts sowie des Völker- und Datenschutzrechts ein. Im internationalen Verfahren dürfte es eine unverzichtbare Abrundung des Themas darstellen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.