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Freitag, den 22. Aug. 2008



Kein Markenschutz für Kakaobutter

 
MJW - Washington.   Mit der Frage, wie man generische und beschreibenede Marken erkennt, befasst sich das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk in seinem Urteil vom 5. August 2008 in der Sache E.T. Browne Drug Co. v. Cococare Products, Inc.. Az. 06-4543. Beide Parteien stellen Produkte her, die Kakaobutter beinhalten.

Für die Klägerin ist der Begriff Palmer's Cocoa Butter Formula, im Principal Register eingetragen. Darunter vertreibt sie ihre Ware. Außerdem steht für die Klägerin der Begriff Cocoa Butter Formula im Supplemental Register. Gegenüber der Beklagten macht sie markenrechtliche Ansprüche geltend, da diese Produkte unter dem Begriff Cococare Cocoa Butter Formula anbietet.

Ob die Marke generisch ist, prüft das Gericht anhand des Primary Significance Test und fragt, ob der Begriff für den Konsumenten zuerst mit der Produktart oder mit dem Hersteller verbunden wird. Dabei lässt es sich von einer Umfrage überzeugen, die die Klägerin vorlegt. Danach verstehen Konsumenten den Begriff Cocoa Butter Formula nicht als Produktart im Bereich Kosmetikartikel.

Das Gericht bejaht aber letztlich die Frage, ob der Begriff beschreibend ist. Ihm fehlt es am erforderlichen secondary Meaning, mit dem ein ansonsten beschreibender Begriff in den Schutzbereich des Markenrechts fällt. Ein Begriff hat dann secondary Meaning, wenn er nicht nur eine Eigenschaft des Produkts wiedergibt, sondern beim Verbraucher eine Vorstellung von der Herkunft des Produkts entstehen lässt. Den Beweis hierfür bleibt die Klägerin schuldig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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