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Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Eigeninitiative statt Kreditkrise  

.   Wenn GM heute erkennt, dass die Kreditkrise Unternehmen zum Erwirtschaften von Gewinnen zwingt, ist schon viel gewonnen. Unternehmen arbeiten ja nicht nur, um Boni für CEOs zu verdienen. Solange die Finanzwirtschaft brach liegt, muss ein auf Kredite angewiesenes Unternehmen kreativ werden.

Das gilt auch für kleine Unternehmen und US-Töchter deutscher Firmen. Die Zuführung von Eigenkapital ist ein bewährtes Mittel. Zwei wesentliche Wege bieten sich an, die weder kompliziert noch langwierig sind:
1. Kapitaleinlage (a): Ganz einfach, wenn genug Aktien der Corporation als Treasury Shares authorisiert sind. Angebot, Annahme, Zahlung, Ausstellung des Aktienzertifikats, fertig.
2. Kapitaleinlage (b): Wenn nicht genug Aktien als Treasury Stock verfügbar sind, dauert die Prozedur einen Tag länger: Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung neuer Aktien, Einreichen des Beschlusses beim Handelsregister, dann weiter wie bei 1(a).
3. Gesellschafterdarlehen: Geld ins Firmenkonto einzahlen, nachdem ein Darlehensvertrag als einfache Promissory Note oder als komplizierteres Loan Agreement unterzeichnet ist, fertig. Kompliziert dabei: Steuerliche Bewertung, da ein Gesellschafterdarlehen oft versehentlich als Kapitaleinlage gelten kann.
Anwälte, deren Wall Street-Mandanten pleite sind, können sich ein leichtes Zubrot verdienen: Eine Bauchladenkanzlei, vom Tante Emma-Laden zum Autohändler ziehen, vor Ort diese einfachen Transaktionen erklären und sauber dokumentieren. Der Markt ist da.


Mittwoch, den 01. Okt. 2008

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Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.