Das gilt auch für kleine Unternehmen und US-Töchter deutscher Firmen. Die Zuführung von Eigenkapital ist ein bewährtes Mittel. Zwei wesentliche Wege bieten sich an, die weder kompliziert noch langwierig sind:
1. Kapitaleinlage (a): Ganz einfach, wenn genug Aktien der Corporation als Treasury Shares authorisiert sind. Angebot, Annahme, Zahlung, Ausstellung des Aktienzertifikats, fertig.Anwälte, deren Wall Street-Mandanten pleite sind, können sich ein leichtes Zubrot verdienen: Eine Bauchladenkanzlei, vom Tante Emma-Laden zum Autohändler ziehen, vor Ort diese einfachen Transaktionen erklären und sauber dokumentieren. Der Markt ist da.
2. Kapitaleinlage (b): Wenn nicht genug Aktien als Treasury Stock verfügbar sind, dauert die Prozedur einen Tag länger: Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung neuer Aktien, Einreichen des Beschlusses beim Handelsregister, dann weiter wie bei 1(a).
3. Gesellschafterdarlehen: Geld ins Firmenkonto einzahlen, nachdem ein Darlehensvertrag als einfache Promissory Note oder als komplizierteres Loan Agreement unterzeichnet ist, fertig. Kompliziert dabei: Steuerliche Bewertung, da ein Gesellschafterdarlehen oft versehentlich als Kapitaleinlage gelten kann.