- Az.: 07-1968, Johnson v. Tennis: PDF-Datei
- Az.: 07-1297, USA v. Morena: PDF-Datei
Eric Holder ist in Washington kein Unbekannter, war auf Veranstaltungen seit Jahrzehnten ansprechbar und hat lange als Richter und Staatsanwalt gewirkt, bevor er unter Bill Clinton im Justizministerium den zweithöchsten Posten annahm. Die Zustimmung des Senats zu seiner Ernennung ist noch unsicher.
Er, der gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorging, verlor ausgerechnet bei einem Wirtschaftskriminellen den Verstand und widersprach in der Hektik des Amtsendes von Clinton nicht der Begnadigung von Marc Rich.
Anders als bei einigen Vorgängern, die beispielsweise George Bush hörig waren, wäre seine Ernennung zum Attorney General ein Gewinn. Bei Holder ist damit zu rechnen, dass er die politische Unabhängigkeit des Justice Department wiederherstellen kann, auch wenn er ein enger Vertrauter von Senator Obama ist.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.