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Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Kennen wir den Justizminister?  

.   Ein neuer Justizminister wird angekündigt. Dieses Mal stammt er aus Washington. 70.000 Anwälte in der Hauptstadt fragen sich, wer ihn am besten kennt. Jede Kanzlei hätte gern den direkten Draht. Bestimmt die Hälfte wird behaupten, ihn zu den Bekannten zu zählen.

Eric Holder ist in Washington kein Unbekannter, war auf Veranstaltungen seit Jahrzehnten ansprechbar und hat lange als Richter und Staatsanwalt gewirkt, bevor er unter Bill Clinton im Justizministerium den zweithöchsten Posten annahm. Die Zustimmung des Senats zu seiner Ernennung ist noch unsicher.

Er, der gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorging, verlor ausgerechnet bei einem Wirtschaftskriminellen den Verstand und widersprach in der Hektik des Amtsendes von Clinton nicht der Begnadigung von Marc Rich.

Anders als bei einigen Vorgängern, die beispielsweise George Bush hörig waren, wäre seine Ernennung zum Attorney General ein Gewinn. Bei Holder ist damit zu rechnen, dass er die politische Unabhängigkeit des Justice Department wiederherstellen kann, auch wenn er ein enger Vertrauter von Senator Obama ist. [Justizminister, Justice Department, Attorney General, US-Recht ]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.