United States v. DormerDie letzten Entscheidungen aller US-Gerichte auf der OLG-Ebene finden sich bei Decisions Today, jedoch unter Ausschluss der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte werden in den USA nicht als U.S. Courts bezeichnet, sondern als State Courts. Zumeist besitzen die staatlichen Gerichte und die des Bundes gleichrangig eine konkurrierende Zuständigkeit, was sich vielen Amerikanern und erst recht nicht Ausländern leicht erschließt. Die Unterschiede sind aber nicht nur von kosmetischer oder strategischer Bedeutung im amerikanischen Prozess.
- 084291.P - US v. Goforth
- 074536.U - US v. Bullard
- 077542.U - Jackson v. Padula
- 081158.U - Smith v. USPS
- 081810.U - In Re: Jarvis
- 087229.U - US v. Golson
- 087246.U - US v. Fuller
- 087249.U - US v. Loxley
- 087278.U - US v. Murray
- 087295.U - US v. Maddox
- 087390.U - Cross v. Johnson
- 087596.U - Brooks v. N.N. Va. Police Dept
- 087639.U - Gibbs v. Rushton
- 087662.U - King v. Smith
- 087699.U - US v. Wilkes
- 087705.U - Benjamin v. State of South Carolina
- 087746.U - US v. Pipkins
- 087942.U - McNeill v. Atlantic Diagnostic of Durham
- 088024.U - Jones v. Buncombe County Sheriff"s Office
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.