RAF und Zeugenvorbereitung
CK • Washington. Stefan Aust wurde gefragt, ob die im The Baader Meinhof Complex dargestellte deutsche Polizei rechtsstaatlich handelte. Von Ausrutschern abgesehen, erfuhr das amerikanische Publikum am 21. November 2008 nach der US-Erstaufführung im besten Kino der USA, dem AFI in Silver Spring, träfe das zu.
Doch verblieb angesichts der fehlerhaften Ermessensausübung der Polizei gerade am Anfang des Films, der nun zur Oscar-Wertung in den USA eintrifft, der Eindruck, dass der Film die Brutalität der Polizei höher schraubte als sie war und an die der US-Polizei zur Vietnam-Kriegszeit erinnerte, was seinerzeit gerade nicht zutraf.
Wenn der Film als Zeitzeugnis realistisch sein sollte, wie Aust dem Publikum erklärte, wäre eine Zeugenvorbereitung auf das amerikanische Forum wie im US-Prozess üblich begrüßenswert. Fachbegriffe wie Detention, Transcript und Due Process sollten ihm auf der Zunge liegen und dem US-Publikum nicht verwirrend auf Deutsch vorgelegt werden.
Sonst findet der Jurist bei der ansonsten gelungenen Premiere die Bestätigung der Erkenntnis, dass unvorbereitete deutsche Zeugen in Amerika einen fatal falschen Eindruck hinterlassen. Glücklicherweise nahmen die Zuschauer angesichts des mangelnden Vokabulars Abstand von Fragen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit aus amerikanischer und rechtsvergleichender Laiensicht aufdrängten.
Da der Film nun in Oscar-Nähe gerät, werden solche Fragen jedoch drängender und nicht auf die Weinrunde nach dem Gedankenaustausch verschoben. Der Zeuge muss das Rechtsverständnis des amerikanischen Fragenstellers verstehen, um die deutsche Rechtsordnung, die neben der RAF auf der Anklagebank des Films sitzt, gerecht vermitteln zu können. Anderenfalls glaubt der hiesige Zuschauer, der Terror der RAF sei abgeschlossen, der beobachtete Terror des Staates dauere an - und amerikanische Vorurteile gegen die deutsche Rechtsordnung werden vertieft.
Doch verblieb angesichts der fehlerhaften Ermessensausübung der Polizei gerade am Anfang des Films, der nun zur Oscar-Wertung in den USA eintrifft, der Eindruck, dass der Film die Brutalität der Polizei höher schraubte als sie war und an die der US-Polizei zur Vietnam-Kriegszeit erinnerte, was seinerzeit gerade nicht zutraf.
Wenn der Film als Zeitzeugnis realistisch sein sollte, wie Aust dem Publikum erklärte, wäre eine Zeugenvorbereitung auf das amerikanische Forum wie im US-Prozess üblich begrüßenswert. Fachbegriffe wie Detention, Transcript und Due Process sollten ihm auf der Zunge liegen und dem US-Publikum nicht verwirrend auf Deutsch vorgelegt werden.
Sonst findet der Jurist bei der ansonsten gelungenen Premiere die Bestätigung der Erkenntnis, dass unvorbereitete deutsche Zeugen in Amerika einen fatal falschen Eindruck hinterlassen. Glücklicherweise nahmen die Zuschauer angesichts des mangelnden Vokabulars Abstand von Fragen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit aus amerikanischer und rechtsvergleichender Laiensicht aufdrängten.
Da der Film nun in Oscar-Nähe gerät, werden solche Fragen jedoch drängender und nicht auf die Weinrunde nach dem Gedankenaustausch verschoben. Der Zeuge muss das Rechtsverständnis des amerikanischen Fragenstellers verstehen, um die deutsche Rechtsordnung, die neben der RAF auf der Anklagebank des Films sitzt, gerecht vermitteln zu können. Anderenfalls glaubt der hiesige Zuschauer, der Terror der RAF sei abgeschlossen, der beobachtete Terror des Staates dauere an - und amerikanische Vorurteile gegen die deutsche Rechtsordnung werden vertieft.