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CK - Washington. Ein Vergleich legt den internationalen Steuerstreit über die Besteuerung von Botschaftsgrundbesitz durch die Stadt New York bei, nachdem der Fall auch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC beschäftigt hatte: Permanent Mission of India to the United Nations at al. v. City of New York, Az. 06-134. Darf die Stadt trotz der Steuerfreiheit nach Völkerrecht und dem Foreign Sovereign Immunities Act, einem Bundesgesetz der USA, Steuern bei nichtdiplomatischer Nutzung der Gebäude ausländischer Staaten erheben? Der Supreme Court schloss diese Property Taxes im Fall Indiens, der Mongolei und der Philippinen nicht aus. Jetzt lenkten die Philippinen, auch in Erwartung von Unterstützungszahlungen des US-Außenministeriums, ein.
KSt - Washington. In der JZ, 2/2009 S. 41, wird das baldige Erscheinen der völlig überarbeiteten Neuauflage des USA-Bewerbungsführers für Juristen von Clemens Kochinke und Stephan Wilske angekündigt. Am kommenden Montag soll das Werk aus den Druckmachinen rollen. Das Buch richtet sich an deutsche Juristen, insbesondere solche mit amerikanischem Master-Abschluss, die eine berufliche Erfahrung in den USA anstreben. Auch die Referendare, die während der Bearbeitung der Neuauflage bei Rechtsanwalt Kochinke in Washington tätig waren, wurden in den Entstehungsprozess des Buches miteinbezogen, lasen Korrektur und gaben kritische Kommentare zu den einzelnen Kapiteln des jetzt 240 Seiten umfassenden Werkes ab. Eine Besprechung der Neuauflage folgt, sobald das Werk erschienen ist.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC entschied heute diesen Fall: Weitere Urteile der OLG-gleichen Bundesberufungsgerichte der USA bei http://star.anwalt.us.
CK - Washington. Im Geschäft mit Lebensversicherungen besitzt für den Erwerber einer Police ihre Werthaltigkeit die größte Bedeutung. Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt am 30. Januar 2009 diese Entscheidung auf seiner Webseite:
- American General Life v. Schoenthal Family LLC: 08-10749 PDF
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:Die erste Entscheidung betrifft das Arbeitsrecht, die zweite den Freedom of Information Act im Zusammenhang mit der Offenlegung von ministeriellen Akten.
CK - Washington. Die exklusive Lizenz im Markenvertrag führt zum Streit, zwei Gerichtsentscheiden, einem Schiedsspruch und der Revision im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco, der die Entscheidungen zum einen Teil aufhebt und zum anderen Teil am 29. Januar 2009 bestätigt:
CK - Washington. Der Schritt vom Mainframe zum PC veränderte das Computerrecht. Massenware verlangte Verträge und Lizenzen für die Massen. Eine Weile schien es, jeder Anwalt mit einem PC würde auch Computerrechtsanwalt.
Dann kam das Internet für die Massen, und jeder Ebay-Käufer und Impressumspflichtige wurde zum IT-Rechtsspezialisten, selbst wenn er den rechtlichen Wert oder Unwert einer IP-Anschrift oder die Funktion und Arten von Links nicht verstehen konnte.
Wird sich diese Entwicklung mit dem Schritt zum biochemischen Computer wiederholen? Die Grundzüge zum notwendigen technischen Verständnis, das im IT-Recht oft unerlässlich ist, finden sich höchst interessant, wenn auch nicht als Nachtlektüre empfohlen, in Computer, der Zeitschrift der Computer Society des Institute of Electrical and Electronics Engineers unter dem Titel Computing with Proteins, Jan. 2009, S. 47. Das Computerrecht bleibt interessant.
CK - Washington. Der Polizeichef las schockiert Texte der Polizistin auf dem dienstlichen Kommunikationsgerät. Sie verklagt die Stadt wegen des Eingriffs in ihre Privatsphäre und gewinnt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigt das Ergebnis.
Als die Geräte an die Polizisten verteilt wurden, entwickelte sich ein System, in dem die Polizisten für eine überdurchschnittliche Benutzung wegen der Vermutung bezahlten, sie sei privat, nicht dienstlich verursacht. Die Geräte und darauf gespeicherte Texte sah das Amt zur Prüfung nicht ein.
Das begründet, schreibt das Gericht in Sachen Jerelyn Quon et al. v. Arch Wireless, Inc. et al., Az. 07-55282, am 27. Januar 2009, die berechtigte Erwartung der Polizisten auf den Schutz ihrer Privatsphäre: Der Chef darf nicht plötzlich die Texte lesen und wegen sexueller und sonstiger Inhalte Schlüsse ziehen.
CK - Washington. Gilt auch für RSS-Feeds, dass Verknüpfungen von Webseiten legal sind? Wegen Links zu Feeds verklagte eine englische Zeitungskette eine amerikanische und pochte auf das Urheberrecht ihres Inhaltes. Nachdem das US-Gericht in Sachen GateHouse Media Massachusetts I, Inc. v. The New York Times Co., Az. 1:08-cv-12114-WGY. den Erlass einer einstweiligen Verfügung am 22. Dezember 2008 abgelehnt hatte, verglichen sich die Parteien nun. Der Vorvergleichsvertrag wurde am 25. Januar 2009 veröffentlicht; der Vertrag soll am 30. Januar 2009 abgeschlossen werden. Die US-Zeitung wird danach die Verknüpfung der RSS-Feeds unterlassen.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute nur diesen Fall: Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten insbesondere im IP-Recht ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston diese Entscheidungen:Der erste Fall betrifft die Haftung wegen der unterlassenen Aufklärung über Produktgefahren, der zweite enthält lediglich eine Korrektur.
CK - Washington. Das teuerste Gebäude in Washington haben Deutsche an Iren verkauft, und der Trend bleibt für Immobilienrechtsspezialisten in der US-Hauptstadt positiv. Washington hat sich zum internationalen Top-Ziel ausländischer Immibilienynvestoren entwickelt, berichtet das Washington Business Journal am 27. Januar 2009.
Vielleicht liegt das weltweite Interesse an Obama, vielleicht am Umstand, dass in Washington nur eine Rechtsordnung für Real Estate gilt. In den Staaten um den District of Columbia wechseln die Bestimmungen und Immobiliensteuern von Kreis zu Kreis. Für Immobilienfonds kann die Kosten- und Rechtssicherheit ausschlaggebend sein.
Die Mischung der zahlungskräftigen Mieter - Gesetzgeber, Regierung, Gerichte, solide Kanzleien mit 70.000 Anwälten, Lobbyisten und alle, die der Regierung etwas zu verkaufen haben - dürfte sie am meisten interessieren.
CK - Washington. Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, verkündete heute diese Entscheidung:Spiele im Internet: Daraus resultiert ein Anspruch des Bundes gegen Gelder auf einem Konto. Dieses soll einem Amerikaner in der Karibik zurechenbar sein. Die Einziehung des Sümmchens verfolgt der Staat, nachdem er strafrechtlich gegen den flüchtigen Casinoinhaber wenig unternehmen kann. Das Gericht gibt der ersten Instanz keine Carte Blanche und eröffnet die nächste Runde.
Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
- Az.: 07-4406, Prudential Insurance Co. v. Hovis: PDF-Datei
- Az.: 07-3402, Petroleos Mexicanos v. M/T King A (Ex-Tbilisi): PDF-Datei
CK - Washington. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mag die lahmste Webseite besitzen, und doch hat es seine ab dem 1. Januar 2009 geltende Gebührenordnung schon veröffentlicht. Die Anwaltszulassung kostet nun $190, die Einlegung der Berufung $455. Interessanterweise ist der Antrag auf das Mandamus billig: Dem Richter am Instanzgericht etwas vorschreiben zu lassen, kostet bei dem United States Court of Appeals in New York City nur $450. Die Aussicht auf Erfolg ist auch geringer, was den Sonderpreis verständlich macht. Vielleicht kann sich das Gericht angesichts der neuen Gebühren nun auch einen RSS-Feed leisten.
KSt - Washington. Genügen Telefonate zur Unterwerfung unter die US-Gerichtsbarkeit? Am 26. Januar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in Sachen Capital Promotions, LLC v. Don King, Az. 08-2484, dass bei einem deliktischen Anspruch wegen eines Eingriffs in Vertragsbeziehungen Dritter der Telefonkontakt allein noch nicht ausreicht, um die örtliche Zuständigkeit des Beklagten aus einem fremden Staat zu begründen.
… Boxing promoter Don King tortiously interfered with Capitals exclusive contractual relationship with boxer Tyeson Fields. King moved to dismiss for lack of personal jurisdiction. Conceding that King is a Florida resident without assets, agents, property, or physical presence in Iowa, Capital argued that personal jurisdiction is proper because King made phone calls to Capitals officials in Iowa, and because Capital, an Iowa corporation, bore the brunt of the harm caused by Kings tortious conduct…Das Berufungsgericht hingegen teilte die Auffassung Kings. Der für eine örtliche Zuständigkeit nach der Due Process Clause der Bundesverfassung notwendige Minimalkontakt zwischen ihm und der Klägerin ist nicht gegeben, auch wenn der Schaden im Forumsstaat Iowa entstand und wenn King von Florida nach Iowa telefonierte, um die Vertragsumgehung dort herbeizuführen. Die Bundesverfassung schützt Beklagte, selbst wenn das einzelstaatliche Long Arm Statute eine Zuständigkeit bejaht.
CK - Washington. Nicht nur Betrug oder Gier von Partnern, sondern auch die Rezession bringen US-Kanzleien zu Fall, erklärt das Wall Street Journal am 26. Januar 2009, S. A1. Nach der Besorgnis um ihre Schicksale zu Beginn des vergangenen Jahres, das mehrere Implosionen verzeichnete, folgt nun der Verlust von Mandaten und Honoraren in den teuersten Kanzleien, deren höhere Gemeinkosten und Gewinnerwartungen die Stundensätze für viele Mandanten unerschwinglich machen.
Viele Unternehmen erkennen Klagen einfach an, andere wandern zu kleineren Kanzleien ab, die sich nicht auf die allergrößten Merger spezialisieren und dafür über Nacht 200 Angestellte zur Dokumentensichtung bereitstellen müssen, die in ruhigen Zeiten den Ertrag senken und die Gemeinkosten und damit die Rechnung für die Mandanten versalzen.
CK - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, verkündete am 26. Januar 2009 diese Entscheidungen:
CK - Washington. US-Banken schufen die Weltwirtschaftskrise. Jetzt verabschieden sie sich von der Bundesbankenaufsicht. Ihnen schmeckt die Idee, das Finanzsystem durch verschärfte Aufsicht zu stabilisieren, nicht.
Banken können Bundesbanken oder einzelstaatliche Banken sein, je nachdem, wer ihnen die Bankgenehmigung erteilt. Entsprechend sind die Aufsichtsbefugnisse geregelt. Der Bund kann sich kaum in einzelstaatliches Recht einmischen. Die Washington Post erörtert den bedenklichen Trend der Bundesbanken, ihre Bundeslizenzen gegen einzelstaatliche einzutauschen, mit Zahlen.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
KSt - Washington. Die Verlegung von Häftlingen aus Guantanamo unter Mitwirkung Deutschlands und anderer Länder stellte das brisanteste Thema beim Vortrag vom CDU-MdB Dr. Karl Lamers beim Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Washington, DC auf Einladung der German American Lawyers Association am 22. Januar 2009 dar.
Anlässlich der Wahl des neuen US Präsidenten Obama sagte Lamers, der auch Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist, zu Beginn, er wünsche sich eine Stärkung der transatlantischen Beziehungen, bei der Amerika und Europa ihre gemeinsame Stärke nutzen, den Frieden in der Welt zu sichern.
Die Schließung des Guantanamo-Lagers und die anschließende Aufnahme von Häftlingen betrifft Deutschland genauso wie den Rest von Europa. Lamers betonte die Notwendigkeit, in der EU hierzu eine gemeinsame Position zu finden. Deutschland lehnt die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen nicht kategorisch ab, allerdings wird es aus juristischer Sicht nicht leicht werden. Aus Lamers' Sicht wird eines der größten Probleme sein, dass in Deutschland, anders als in den Vereinigten Staaten, für viele Häftlinge keine geeignete Rechtsgrundlage besteht, sie weiterhin festzuhalten.
CK - Washington. Unbewanderte Einwanderer schließen komplexe Franchise-Putzverträge mit Schiedsklauseln und der Sonderregel, dass auch die Anfechtung dieser Klausel vors Schiedsgericht gehört. Sie klagen als Sammelkläger vor dem ordentlichen Gericht.
Der Franchisegeber bringt die Sonderklausel bis vor das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks, das die behauptete Sittenwidrigkeit der Schiedsklausel ausführlich erörtert. Dazu zieht es den Federal Arbitration Act und die Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC heran.
Am 23. Januar 2009 entscheidet das Gericht in Neuengland in Sachen Pius Awuah et al. v. Coverall North America, Inc., Az. 08-1920, dass auch in diesem Fall die Vorfrage vom Schiedsgericht zu klären ist - es sei denn, das Schiedsverfahren wäre ein illusorischer Behelf.
Ob der Schiedsprozess illusorisch ist, kann sich aus einem Vergleich der Kosten mit den Ansprüchen erweisen, den das Instanzgericht durchführen muss. Der Erfahrungssatz, dass ein Franchise-Schiedsverfahren mit einem Schiedsrichter $100.000 bis $150.000 und mit drei Schiedsrichtern $300.000 bis $400.000 kosten, wie die Kläger nachweisen, während ihre Ansprüche von rund $5.000 bis $46.000 ausmachen, reicht dem Gericht zur Beurteilung nicht.
Andere Faktoren, insbesondere die Schiedsgebühren der American Arbitration Association in Einfachverfahren, sind ebenfalls zu berücksichtigen, erklärt der United States Court of Appeals for the First Circuit in Boston.
CK - Washington. In den Einzelstaaten sind die Gesetzgeber wie zu Beginn jeden Jahres für die neue Legislaturperiode zusammengetroffen, um sich einige Monate lang Gedanken über ihre Staaten zu machen. Ein typischer Zuständigkeitsbereich ist das Vertragsrecht.
Wie in den vergangenen Jahren denken sie wieder über den Wucher nach. Sind 400% Zinsen legal, oder sollte der Gesetzgeber den Schnitt bei 36% ziehen? Wenn ja, sollen Ausnahmen gelten? Jeder Staat behandelt Payday Loans anders.
Sie sind der öffentliche Stein des Anstoßes und bewahren die Bank- und Kreditkartenindustrien, die auch Zinsen von 25% und mehr verlangen, vor Wuchervorwürfen. Jede Nacht sieht der Amerikaner Reklame für ein schnelles Darlehn: Bring die Autopapiere, und hol Dir Geld. Was einmal als Loan Shark-Geschäft der Mafia galt, findet heute in aller Öffentlichkeit statt.
Im Staat Virginia betrifft die Debatte die Frage, ob die 36%-Regel nicht auch für Darlehen gelten sollte, die innerhalb von 25 Tagen zurückbezahlt werden. Das Aufsichtsamt hatte elf Unternehmen mit solchen Angeboten erlaubt, einen open end-Zinssatz festzulegen. Die beiden Häuser in Richmond prüfen nun die Rechtslage, um vielleicht daran zu schrauben.
CK - Washington. Am 23. Januar 2009 verkündeten die Vereinten Nationen eine freundliche Stellungnahme zum Dekret von Präsident Obama vom 22. Januar 2009 zur Guantanamo-Schließung, das neben anderen Gefangenen-Dekreten auf der Webseite des Weißen Hauses zu lesen ist. Obamas Eintreten für Menschenrechte beeindruckt die UNO-Verwaltung.
CK - Washington. Die unsichtbare Rolle der Staatsanwaltschaft störte die Zuschauer bei der Erörterung mit Bernhard Schlink von The Reader wider Erwarten nicht. Der Film wurde am 22. Januar 2009 in seiner Anwesenheit in dem amerikanischen Kino uraufgeführt, dem AFI in Silver Spring, Maryland und zwar nach einer Einführung von Botschafter Dr. Scharioth. Verfasser Schlink von Der Vorleser beantworte zahlreiche Fragen des Publikums bemerkenswert knapp und präzise bis kurz vor Mitternacht. Der fremde Prozess war wohl nicht das Eigenartigste am gelungenen Film.
Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht des 5. Bezirks der USA erließ heute diese Entscheidungen:
Das Bundesberufungsgericht am Bundesregierungssitz in Washington, DC, - der United States Court of Appeals for the D.C. Circuit, wegen seiner landesweiten Bedeutung oft als zweithöchstes Gericht der USA verstanden, - verkündete heute diese Entscheidungen:
- 07-3021-1160520.pdf USA v. Keleta, Kesetbrhan
- 07-1130-1160521.pdf Blumenthal, Richard v. FERC
- 07-5281-1160528.pdf Orion Reserve Ltd. v. Kempthorne, Dirk
- 08-5056-1160537.pdf USPS v. American Postal Workers Union
- 08-5138-1160544.pdf Malladi Drugs & Pharmaceutical v. Karen Tandy
- 07-1300-1160553.pdf JJ Cassone Bakery v. NLRB
- 07-1461-1160559.pdf Tesoro Refining and Marketing v. FERC
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht des 5. Bezirks der USA
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
CK - Washington. Der designierte Schatzminister Tim Geithner entschuldigte sich heute beim Senat für sein Steuervergehen mit dem Hinweis, die Steuersoftware TurboTax falsch bedient zu haben. Als Technikschreiber für Washingtoner Zeitungen hatte dieser Beobachter schon in den neunziger Jahren die Hersteller dieser und anderer Steuersoftware auf die Probleme der Programme mit der Bearbeitung internationaler Einkünfte und insbesondere derer von Einkünften von internationalen Organisation hingewiesen.
Die Fehler wurden lange Jahre nicht behoben. Auch die Bundessteuerformulare sind nicht unverfänglich. Selbst wer die Anweisungen beachtet, kann Einkünfte von internationalen Organisationen leicht falsch einstufen. Dabei handelt es sich nicht um die Einkommensteuer selbst, sondern um Nebensteuern - mit der Folge, dass die Steuerhinterziehung dem Zahler gar nicht bewusst wird. In dieser Beziehung verdient Geithner Verständnis.
Unverständlich bleibt, dass Geithner seine Steuererklärungen nicht korrigierte, als er für nachfolgende Jahre von der Hinterziehung erfuhr. Zudem sind die internationalen Organisationen - und gerade der Währungsfond, bei dem Geithner beschäftigt war und offensichtlich einen guten Ruf erwarb,- bekannt dafür, diese Steuern ernst zu nehmen und dem Personal mit Rat und Kontrolle zur Seite zu stehen. Dieser zweite Fehler ist bedenklich.
Hier soll jemand als Finanz- und Steueraufsichtsleiter bestätigt werden, der wohl hoffte, dass seine Fehler verborgen bleiben, genauso wie der Wirtschaftszweig handelt, den er beaufsichtigen soll. Dann wäre Geithner der Bock, der zum Gärtner wird.
CK - Washington. Nachdem sich gestern sein Vorsitzender bei der Einschwörung von Barack Obama versprach, erlässt der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 21. Januar 2009 diese Entscheidungen: Im ersten Interview als Präsident der USA nahm Obama gestern die Schuld am Versprecher auf sich. Offensichtlich ist ihm daran gelegen, die Beziehung zur nahezu königlichen dritten Gewalt zu pflegen.
CK - Washington. Während der Eid verhaspelt wird, wird die Webseite des Weißen Hauses auf Präsident Obama umgeschaltet. Die Ethikseite enthält ein umfassendes Transparenzpaket, das sowohl gesetzgeberische als auch exekutive Aufgaben enthält. Herausforderungen für Juristen finden sich bei vielen Themen der neuen Präsenz.
Das Interregnum des uneingeschworenen Präsidenten dauerte fünf Minuten. Die Verwalter der Webseite taten so, als ob der 20. Verfassungszusatz allein bestimmt, wer Präsident ist, und orientierten sich nicht am Eiderfordernis.
CK - Washington. Die Einschwörung von Barack Obama verzögert sich schon. In wenigen Minuten droht eine Verfassungskrise in Washington. Obama muss nach Art. II eingeschworen werden. Nach dem XX. Verfassungszusatz geht die Macht auf ihn um 12 Uhr über.
Der Vorgang auf der Westseite des Kapitols verzögert sich. Wird Amerika um 12 Uhr zwei Präsidenten haben? Oder gar keinen? Oder einen nicht eingeschworenen?
Eine definitive Antwort gibt es nicht. Mehrere Auffassungen liegen miteinander im Streit.
CK - Washington. Die Legislative, Exekutive und Judikative treffen sich gerade auf der Westseite des Kapitols zur Einschwörung vor Millionen, die in Eiseskälte seit gestern Nacht auf das Ereignis warten. Nach der Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ist das Spektakel nicht erforderlich.
Vor allem muss Obama Barack den Eid nicht vor dem von ihm abgelehnten Vorsitzenden des Supreme Court ablegen. Nach Art.II(2) der Verfassung und historischer Praxis könnte er ihn auch vor seiner Schwiegermutter leisten, die wohl
I do solemnly swear (or affirm) that I will faithfully execute the Office of President of the United States, and will to the best of my Ability, preserve, protect and defend the Constitution of the United States.
CK - Washington. Warum verletzt sich Dick Cheney beim Kistenpacken? Vertraut er seinem Personal keine Geheimunterlagen an? Will er noch etwas verschwinden lassen? An der Einschwörungsfeier für Barack Obama nimmt er im Rollstuhl teil.
Dabei hatte er gestern so einen guten Tag, als das Bundesgericht der Hauptstadt trotz des Feiertages eine Entscheidung zu seinen Gunsten in Sachen Citizens for Responsibility and Ethics in Washington et al. v. Richard B. Cheney et al., Az. 08-1548, verkündete.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks mit den Staaten Indiana, Illinois und Wisconsin entschied heute:
Am 20. Januar 2009 verkündete das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco diese Entscheidungen:
CK - Washington. In der noch menschenleeren Hauptstadt fallen die Menschen mit Kissen auf. Keine Obdachenlosen. Scheinbar Kanzleipersonal.
Hotels sind im Umkreis von 100 Meilen ausgebucht. Die Innenstadt wird abgeriegelt. Bald wird MLK gefeiert, morgen gibt's die Parade.
Wer morgen in die Kanzlei will - zum Arbeiten oder Zuschauen, wenn der neue Präsident vorbeizieht,- macht sich am besten heute auf den Weg und übernachtet auf dem Sofa.
CK - Washington. Eine Auslegung der Avena-Entscheidung ist nicht erforderlich - die USA haben die konsularische Benachrichtigungspflicht nach der Haager Übereinkunft in Konsularsachen verletzt. Dabei bleibt es, bestätigt der Internationale Gerichtshof am 19. Januar 2009 in Sachen Mexico v. USA.
CK - Washington. Wie der Supreme Court schließen in Washington, DC, die beiden United States Courts of Appeals und die Gerichte des District of Columbia, der Superior Court und der Court of Appeals, sowie die Sondergerichte der Hauptstadt. Am Montag wird Martin Luther King gefeiert. Am Dienstag ist die Kernstadt wegen der Einschwörung und Parade für Barack Obama abgesperrt. Die Kanzleien im Zentrum sind physisch unerreichbar, auch wenn ihre Anwälte die Kommunikation mit dem Rest der Welt aufrecht erhalten.
CK - Washington. Die ungerechtfertigte Bereicherung findet sich in obergerichtlichen Entscheidungen selten. Geschäftsgeheimnisse hingegen schaffen es häufig in die zweite Instanz. Beide Themen vereinen sich mit Erfindungsfragen im Fall Massachusetts Eye and Ear Infirmary v. QLT Phototherapeutics, Inc., Az. 07-2615, den das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 12. Januar 2009 aburteilte. Die Erfindung betrifft ein Pharmaprodukt, die Bereicherung den Vorteil aus der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und der Streit die Bemessung der Bereicherung, deren unjust Enrichment-Merkmale der United States Court of Appeals ausführlich darlegt.
CK - Washington. Heute morgen verabschiedete sich Präsident Bush von seinem samstäglichen Radiopublikum. Vor wenigen Minuten traf mit dem Zug sein Nachfolger Barack Obama in Washington ein. Seine Reise in historischer Manier begleitete Lilly Ledbetter. Sie steht für die von Bush perpetuierte Ungleichbehandlung in der Vergütung von Frauen.
Ledbetter hatte auf eine Gleichbezahlung geklagt, doch die Klagefrist schon verpasst, als sie von der Ungleichbehandlung noch nicht wusste, und der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC stellte auf die verstrichene Frist ab. Bush drohte dem Kongress, eine Gesetzeskorrektur mit seinem Veto zu belegen. Die Korrektur im Lilly Ledbetter Fair Pay Act soll eins der ersten Gesetzesvorhaben sein, das Barack Obama in Kraft setzen will.
CK - Washington. Das hohe Gericht beim Silikontal hatte lange den miesesten Internetauftritt. Vor wenigen Tagen rüstete es nach und zeigt nun nicht nur übersichtlich seine Entscheidungen, sondern auch ein RSS-Angebot sowie Tondateien von den Verhandlungsterminen.
All das haben andere Bundesberufungsgerichte der USA bereits vorgemacht, doch hat der Ninth Circuit in San Francisco nun zumindest gleichgezogen. Bei der Entscheidungsdarstellung bleibt der Eighth Circuit unschlagbar, der jedem Urteil in seiner Internetsammlung eine Zusammenfassung beifügt.
CK - Washington. Haftet ein Hotel, wenn sich Schülerinnen in nassen Hemden schütteln, weil es Musik beisteuert und Aufnahmen anregenden Inhalts zur Werbung verwendet? Haftet der Fotograf, der sich hinzugesellt, Aufnahmen anfertigt und ins Internet setzt? Eine Minderjährige entdeckte sich und verklagt die Beteiligten auf Schadensersatz.
Die ausführliche Urteilsbegründung vom 15. Januar 2009 beschreibt den Verfahrensstand nach der zweiten Prozessphase. Die Schlüssigkeitsprüfung hatte die Schülerin überstanden. Der Beweiswürdigung des Richters konnte sie nicht stand halten.
Deshalb wurde die Klage nicht den Geschworenen der Jury zur Subsumtion vorgelegt, sondern nach ausgiebiger Prüfung mit Summary Judgment abgewiesen. Für ihre gewagten Strandferienbilder erhält die mittlerweile junge Dame nichts.
In Julie Amanda Tilton v. Playboy Entertainment Group et al., Az. 07-15447, bestätigt das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks die Abweisungen im Spannungsfeld der Bundesgesetze über Minderjährigenschutz und Unzucht im Sinne von 17 USC §2251(a).
KSt - Washington. Das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks prüfte in seiner Entscheidung in Sachen Rafael Fernandez v. Ikon Office Solutions, Inc., Az. 08-50762, ob dem Kläger aufgrund einer Vertragsverletzung gegen die Beklagte ein Anspruch auf dreifachen Schadensersatz zusteht oder ob sich das Recht des Klägers auf einen Anspruch aus Vertragsrecht beschränkt.
Das erstinstanzliche Bundesgericht in Texas hatte die Klage auf Schadensersatz wegen unzuverlässiger Kopiergeräte, für deren Wartung die Beklagte unter Vertrag stand, mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger wegen der Vertragsverletzung nicht auf ein Sondergesetz, hier auf den Texas Deceptive Trade Practices - Consumer Protection Act, als das texanische UWG berufen kann, sondern seine Klage auf die Verletzung von Vertragsrecht stützen muss, da dieses als allgemeines Recht dem Sondergesetz vorgeht.
Die Berufung stimmte ihm am 13. Januar 2009 zu. Für einen auf Erfolgshonorarbasis arbeitenden Klägeranwalt wäre die Aussicht auf dreifachen Schadensersatz wirtschaftlich interessanter. Beim Vertragsanspruch gibt es nur den einfachen Schadensersatz, und Strafschadensersatz wie beim Torts-Anspruch gibt es im Vertragsverhältnis auch nicht.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle: Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, schräg gegenüber vom Weißen Haus in Washington, DC, ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.
CK - Washington. Am 15. Januar 2009 sind die Estimated Tax Forms für Bund und Staat fällig - am 16. Januar kann Ihr Tax Agent Sie unter Druck setzen. Besuchen Sie die Amtseinführung Obamas? Denken Sie daran, dass die Agenten des Internal Revenue Service an der Paradestrecke in Washington ihre Büros haben.
Angesichts der Steuerprobleme des designierten Schatzministers der USA drängt sich dieses Drohszenario auf. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden aus dieser Warte US-Steuerprogramme kritisiert - und das sind alle, - die dem US-Personal von internationalen Organisationen die vollständige Entrichtung der Steuern vereiteln, solange sie nicht die Normalfunktionen abstellen und sich als freiberufliche Schamanen ausgeben.
Dass der designierte Schatzminister sich nicht falsch deklarieren wollte - man denke an die Penalty of Perjury-Erklärung auf jedem US-Formular, die sehr wirksam die US-Gefängnisse füllen hilft, - ist verständlich. Wenn Timothy F. Geithner vom Kongress akzeptiert werden sollte, kann er als Chef der Steueragenten endlich ein gescheites Steuerformular entwickeln lassen.
Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht des 5. Bezirks der USA verkündete heute diese Entscheidungen:
CK - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC ist in dieser Woche sehr produktiv und hat angesichts der Einschwörung von Barack Obama und dem Martin-Luther-King-Feiertag für die nächste Woche ein Päuschen angekündigt.
Heute verkündete der Supreme Court zwei Entscheidungen. Die erste betrifft Tateinheit, Tatmehrheit und ihre Beurteilung nach einzelstaatlichem Strafrecht im Lichte der Schranken der Bundesverfassung der USA. Der zweite Fall soll nach ersten Analysen das Recht der verbotenen Frucht, ein wichtiges Element des amerikanischen Beweisverwertungsrechts, über den Haufen werfen:
AK - Washington. Das Berufungsgericht für den District of Columbia entschied am 13. Januar 2009 in Salah N. Osseiran v. International Finance Corporation, Az. 07-7122, gegen die von der Beklagten behauptete Immunität und ließ die Klage zur weiteren Verhandlung zu. Der Kläger hatte mit der beklagten internationalen Finanzinstitution mit 178 Mitgliedsstaaten über den Verkauf von Anteilen an einem Investitionsprojekt verhandelt. Die Anteile wurden jedoch an einen höheren Bieter verkauft, was zu der sich unter anderem auf Vertragsversprechen stützenden Klage Anlass gab.
Die Beklagte verteidigte sich mit dem Einwand der Immunität, die ihr aufgrund des International Organization Immunities Act verliehen sei. Das Bundesgesetz verleiht designierten Organisationen die gleiche Immunität gegen Klagen wie ausländischen Staaten, soweit darauf nicht in der jeweiligen Charter der Organisation verzichtet wird.
In seiner Entscheidung folgte das Gericht der von ihm in früheren Fällen entwickelten Mendaro-Atkinson-Doktrin, wonach die Reichweite des in der Charter festgelegten Immunitätsverzichtes sich im Zweifel an der Frage orientiert, ob der Verzicht einen die Ziele der Organisation fördernden Nutzen erkennen lässt.
Das sei bei vertraglichen Rechtsbeziehungen wie hier allgemein der Fall, da eine Klagen verhinderende Immunität künftige Vertragspartner zum Schaden der Organisation von Geschäftsbeziehungen abhalten würde. Das Gericht lehnte das Argument der Beklagten ab, der Immunitätsverzicht müsse scheitern, weil der Kläger essentielle Voraussetzungen seines Anspruchs nicht dargelegt habe.
Rechtsbeziehungen wie die vom KLäger behaupteten förderten grundsätzlich den Organisationszweck und seien daher vom Immunitätsverzicht erfasst. Ob die behauptete vertragliche Beziehung tatsächlich bestand, müsse bei der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit noch nicht geklärt werden.
CK - Washington. An die fehlende Rechtsmittelbelehrung gewöhnt man sich in den USA, an die fehlende Belehrung in einer amtlichen Mitteilung nicht:
Conn. Ave is closed from Porter St. to Cathedral Ave NW. East bound Conn.Ave is open east bound to Cathedral Ave. West bound Conn.Ave is closed. Metro reports the Cleveland Park station is closed for pick up and discharge of passengers. … You received this alert because you are subscribed to Alert DC. To update your account & preferences, go to alert.ema.dc.gov/reregister.phpWarum nicht einfach mitteilen, dass die Region um die U-Bahnstation wegen eines auffälligen Gegenstandes gesperrt ist? Immerhin, heute erschien die Warnung pünktlich, nicht wie gestern erst vier Stunden nach den Sperrungen.
CK - Washington. Das Urteil in American International Insurance Co. of Puerto Rico v. Lampe GmbH et al., Az. 07-4052, vom 12. Januar 2009 dient als Musterbeispiel für verworrene Rechtsordnungen und Gerichtsbarkeiten. Ein Versicherer trachtet über die Subrogation nach einer Mithaftung von Herstellern.
Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia überprüft eine Entscheidung des Bundesgerichts in den U.S. Virgin Islands und setzt sich mit der Entwicklung eines eigenständigen Rechts der Inseln unter der Ägide des dortigen Supreme Court auseinander, welcher wiederum Ansätze des Bundesrechts, des Common Law sowie der nichtgesetzlichen Ausformulierungen von Juristenvereinen in den Restatements of the Law berücksichtigt.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks mit den Staaten Indiana, Illinois und Wisconsin entschied heute:
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
CK - Washington. Wer in der Haft ein urheberrechtsfähiges Werk mit Geräten der Haftanstalt erstellt, das der Staat kopiert und weithin verwendet, besitzt gegen ihn keinen einklagbaren Verletzungsanspruch nach dem Copyright Act, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Sachen Robert James Walton v. United States, Az. 08-5057.
Der bestrafte Kalendermacher war in diesem Fall einem Anstaltsdienst zugewiesen, in dem er zum Stundenlohn von etwa $0,23 bis $1,15 an Anstaltsrechnern werkelte und sein Werk schuf.
Sein Anspruch stand nach 28 USC §1498(b) unter dem Vorbehalt der Einschränkungen für Staatsbedienstete sowie dem Nichtverzicht des Staates auf seine Immunität, erkannte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit am 8. Januar 2009.
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
- Werner Enterprises Inc., v. ACE Seguros SA: 07-15488 PDF
- Stephen G. Levine v. World Financial Network: 08-10416 PDF
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
- United States v. Herbert Eagle Thunder
- United States v. Craig Priday
- Melvin Schutter v. Michael Astrue
- Jay Potter v. City of Tontitown
- United States v. Adam Trobee
- Jodi Finnie v. Patrick A. Looby
- United States v. James McFarlin
- Theresa Willcox v. Liberty Life Assurance
- United States v. Brandon Hill
- United States v. Kari Valles, etc.
- Roger Allen Raymond v. Douglas Weber, etc.
- United States v. Fredrick Watts, etc.
- David Allen v. Jay Winters
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks mit den Staaten Michigan, Ohio, Kentucky und Tennessee:
CK - Washington. Ein indischer Verein wurde in den USA verklagt und ließ ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, weil er nicht an die Zuständigkeit des US-Gerichts glaubte und wegen Währungskontrollen keinen US-Anwalt beauftragen konnte. Später gelang ihm seine Aufhebung wegen mangelnder personal Jurisdiction.
Als das Gericht das Versäunisurteil aufgrund einer neuen Zuständigkeitsfeststellung wieder einsetzte, ging der Verein indischer Finanzanalysten in die Berufung. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Virginia entschied am 9. Januar 2009 in Sachen CFA Institute v. Institute of Chartered Financial Analysts of India, Az. 07-1970, zugunsten des klagenden Finanzanalystenvereins aus Virginia.
Die Inder hatten von den Amerikanern eine Lizenz für Finanzanalysen erhalten, Virginia besucht, dann ihr System in Nordamerika vereinbarungswidrig angeboten. Auf die Klage hatten die Inder mit Schreiben an das Gericht reagiert, einem typischen Fehler ausländischer Beklagter, was das Gericht als Rügeverzicht ansah.
Das neue Urteil begründet detailliert die Umstände, die eine Feststellung der Zuständigkeit aufgrund der Kontakte der Inder mit dem Forumstaat nach Rule 4(k)(2) Federal Rules of Civil Procedure ermöglichten. Zwar hatten die Inder wenig mit Virginia zu tun, aber sie lösten durch ihre Kontaktaufname nach Virginia eine Kette von Verknüpfungen aus, die sie zuständigkeitsrechtlich hinreichend mit dem Forumstaat verbanden. Sie erlaubt die Ausübung amerikanischer Gerichtsbarkeit über die ausländische Partei.
JW - Washington. Axel Knabe erörtert in American Soldier Applies for Asylum in Germany eine aktuelle Asylrechtsfrage. Er beschäftigt sich mit dem Asylbegehren des US-Soldaten Andre Sheperd, International Enforcement Law Reporter, Band 25, Ausgabe 2, Februar 2009, S. 82.
Sheperd kehrte 2007 nach einem Einsatz im Irakkrieg zu seinem Stützpunkt Kattelbach in Deutschland zurück. Dort desertierte er im Juni 2007 und tauchte in Deutschland unter. Am 26. November 2008 stellte er einen Asylantrag bei den deutschen Behörden.
Knabe beleuchtet die rechtlichen Grundlagen für den nicht alltäglichen Asylantrag eines amerikanischen Soldaten in Deutschland nach deutschen Asylrecht und weist auch auf politische Aspekte hin. Angesichts der Aktualiät und dem Zusammenspiel sowohl juristischer als auch politischer Aspekte ist die Analyse amerikanischen und deutschen Juristen empfohlen.
CK - Washington. Wenn ein Land zwei Rechtssysteme hat, die nicht aufeinander abgestimmt sind, kann der Kläger doppelt klagen. Verliert er in einem Gerichtswesen, versucht er es im anderen erneut. Vor dieser Situation stehen die USA mit über 50 Rechtsordnungen.
Einen Riegel schiebt hier die Rechtskraft vor. Der reicht jedoch nicht. Deshalb gibt es im Bundesrecht auch den Anti-Injunction Act, 28 USC §2283. Wird eine zweite Klage vor dem einzelstaatlichen Gericht erhoben, kann der Sieger des ersten Prozesses im Bundesgericht eine Verfügung gegen das erneute Verfahren beantragen.
Durchexerziert wird dieses Geplänkel in Sachen Blanchard 1986 Ltd. et al. v. Park Plantation LLC et al., Az. 07-30833. Dort erörert das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in einer lehrreichen Begrüdung am 8. Januar 2009 das Problem und seine Lösung beim Sachverhalt eines Mineralienbohrvertrages.
Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 9. Januar 2009:
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA um die Bundeshauptstadt Washington, DC, erließ heute diese Urteile:
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle: Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.
AK - Washington. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA entschied am 7. Januar 2009 in Edwin L. Edwards et. al. v. KIA Motors of America, Inc., Az. 06-14306, über die Anwendbarkeit einer zwischen den Parteien vereinbarten Haftungsfreistellung. Das Release Agreement entließ den Autohersteller aus allen seitens des Vertragshändlers gegen ihn bestehenden Ansprüchen zum Zeitpunkt der Vereinbarung.
Im Gegenzug gab KIA sein Einverständnis zum Verkauf des Autohauses durch den Vertragshändler, welches im ursprünglichen Franchisevertrag als Voraussetzung für einen Verkauf zwischen den Parteien festgelegt worden war.
In seiner Klage suchte der Vertragshändler Schadensersatz wegen Verletzung des Alabama Motor Vehicle Franchise Act und aus Ansprüchen nach Common Law. Die Ansprüche aus Common Law waren dabei unter anderem auf den Vorwurf des Betruges sowie die Nichtigkeit der Haftungsfreistellung wegen des wirtschaftlichen Ungleichgewichts der Parteien bei dessen Vereinbarung gestützt.
Da es sich bei dem Franchise Act um einzelstaatliches Recht von Alabama handelt, reichte das Gericht eine Vorlagefrage beim Alabama State Supreme Court über die Reichweite des Gesetzes ein. Dieser entschied, dass §8, 20-4 des Gesetzes zwar grundsätzlich Haftungsfreistellungen für Verhalten, dass einen Verstoß im Sinne des Franchise Act darstellt, aussschließt. Dies gelte aber nicht für einen Verzicht auf gegenwärtige und nicht in der Zukunft liegende Rechtsansprüche.
Dememtsprechend entschied das Berufungsgericht für die Gültigkeit der Haftungsfreistellung. Auch die Common Law-Ansprüche wies es ab, da sie nicht von den Ausnahmen erfasst seien, die in der gültigen Freistellungsregelung von den Parteien vereinbart worden seien.
CK - Washington. Der neue Präsident der USA heißt Barack Obama, beschlossen die Wahlmänner, Electors, am 15. Dezember 2008. Ihre Entscheidung bestätigte am am 8. Januar 2009 der Kongress in einer feierlichen Amtshandlung auf Geheiß der Bundesverfassung. Um 13.35 Uhr stand das Ergebnis fest:
At the conclusion of counting the Electoral ballots, the Vice President reported to the Joint Session that the votes would be recorded as follows: For the Office of President of the United States, Barack Obama--365; John McCain--173; and for the Office of Vice President of the United States, Joseph Biden--365; Sarah Palin--173. Office of the Clerk, U.S. House of Representatives, Current House Floor Proceedings, Legislative Day of January 8, 2009, 111th Congress - First Session.
CK - Washington. Ein Hedge Fund hoffte auf eine Unterbewertung einer Gesellschaft, in die er investierte. Er entdeckte die Unterbewertung wieder, als die Minderheitsaktionäre billig ausgekauft werden sollten. Er meldete die auch ihm schadende Aktienbewertung der Börsenaufsicht, beteiligte sich dann am Aktienverkauf und klagte anschließend wegen Aktienbetrugs nach dem Securities and Exchange Act.
Die vorherige Meldung vereitelt eine Vertrauenshaftungsanspruch, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Stark Trading et al. v. Falconbrigde Ltd., Az. 08-1327, denn die Meldung nahm der Täuschung das Vertrauenspotenzial.
Statt eines saftigen Schadensersatzes erhält der Kläger am 5. Januar 2009 diese Belehrung von Richter Posner, der die Abweisung nach der Schlüssigkeitsprüfung durch das Untergericht bestätigt:
This suit was dismissed by the district court in January 2008, more than two years after it had been filed. Just imagine how long it would have taken to dispose of the case by summary judgment after the usual pretrial discovery in a big commercial case. Defendants are not to be subjected to the costs of pretrial discovery in a case in which those costs, and the costs of the other pretrial maneuvering common in a big case, are likely to be great, unless the complaint makes some sense. If after 85 pages of huffing and puffing in the complaint, and another 83 pages of appellate briefs, sophisticated investors cannot make their case seem plausible, the litigation must end then and there. AaO 12.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 7. Januar 2009:
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
JW - Washington. In Sachen Debra Hayberger v. Lawrence County Adult Probation and Parole et. al., Az. 07-3733, setzte sich das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 31. Dezember 2008 mit der Immunität der einzelnen Staaten der USA und ihren Untergliederungen vor dem Bundesgericht auseinander.
Die Klägerin arbeitete 16 Jahre als Bewährungshelferin im Lawrence County Adult Probation and Parole Department. Nachdem sie im Juli 2004 ihrer Arbeit aufgrund einer Zuckerkrankheit nicht nachkam, wurde sie im Oktober 2004 entlassen. Sie verklagte vor dem Untergericht das LCAPPD, den Kreis, ihren direkten Vorgesetzten, William Mancino, und rügte die Verletzung mehrerer Bundesgesetze, des Family and Medical Leave Act of 1993, Americans with Disabilities Act und den Rehabilitation Act.
Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Entscheidung des Untergerichts. Die Klagen hinsichtlich des ADA und FMLA waren erfolglos, da die Klagegegner sich erfolgreich auf ihre Immunität beriefen. Nach dem elften Zusatzartikel der Verfasssung der USA sind deren Einzelstaaten nicht vor dem Bundesgericht von einem Bürger eines anderen Bundesstaates anklagbar.
Schwieriger gestaltete sich die Entscheidung hinsichtlich des gegen Diskriminierung gerichteten Rehabilitation Act. Abschnitt 504 des Gesetzes bestimmt, dass sofern ein Staat Bundesgelder durch Programme und Aktivitäten erhält, er sein Recht auf Immunität hinsichtlich des Rehabilitation Acts verwirkt. Im vorliegenden Fall nahm das Gericht eine Verwirkung an.
Eine Unterorgansisation des LCAPPD, die Domestic Relations Section erhielt Bundesgelder im Rahmen des Social Security Acts. Grundsätzlich verwirkt nur die Institution ihre Immunität, die die Mittel erhält und rechtlich selbstständig ist. Nach dem anzuwendenen Recht bestand vorliegend aber einer derart enge Verbindung zwischen DRS und LCAPPD, dass eine rechtliche Selbständigkeit auszuschließen war.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
- Fioravante Settembre v. Fidelity & Guaranty Life Insur
- The Natl Cotton Cncl v. EPA
- BASF Corp v. EPA
- Southern Crop v. EPA
- Waterkeeper Alliance v. EPA
- Agribusiness Assoc v. EPA
- Baykeeper v. EPA
- Environmental Maine v. EPA
- Syngenta Crop v. EPA
- IL Fertilizer v. EPA
- Croplife America v. EPA
- Delta Council v. EPA
CK - Washington. Die Armeen der Nationalgarde werden gemeinhin den Einzelstaaten der USA zugerechnet, doch stellen sie Zwitter dar. Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadtbezirks erklärt ihre Bundeszugehörigkeit am 6. Januar 2009 in Sachen In re: Sealed Case, Az. 07-5251. Wie beim regulären Militär gilt daher auch der Datenschutz des Bundes nach dem Privacy Act für ihre Angehörigen, bestimmt es.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle: Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.
CK - Washington. Dick Cheney durfte noch einmal den Vorsitz im Senat führen. Am 6. Januar 2009 schwor er 98 Senatoren ein. Zwei Sitze bleiben frei. Die beiden Gesetzgeber können noch nicht nachweisen, dass ihnen ihre entsendenden Staaten Illinois und Minnesota den Sitz im 111. Senat abschließend zugewiesen haben. Auch Senator Biden wurde neu eingeschworen, obwohl er bald der Vizepräsident der USA sein wird.
AK - Washington. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, United States Court for the Federal Circuit, entschied am 31. Dezember 2008 in Conner Bros. Construction Company, Inc. v. Peter Geren, über Reichweite und Anwendbarkeit der sovereign Acts Doctrine.
Die Klägerin, eine Baufirma, hatte einen Vertrag mit dem Army Corps of Engineers über die Errichtung eines neuen Hauptquartiers auf dem Ranger Stützpunkt in Fort Benning, Georgia abgeschlossen. Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde ihren Mitarbeitern der Zutritt zum Gelände für mehrere Wochen untersagt, was die Arbeiten verzögerte. Sie forderte Schadensersatz wegen der Verzögerungen.
Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit zugleich eine Entscheidung des Armed Services Board of Contract Appeals in der selben Sache. Die auf den Fall anzuwendende sovereign Acts Doctrine verhindere eine Verurteilung wegen Schadensersatzes.
Eine Haftung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten aus einem privaten Vertrag kommt für die Vereinigten Staaten danach nicht in Betracht, wenn sie Folge eines allgemeinen Hoheitsaktes der Exekutive oder Legislative ist. Entscheidend ist, dass die hoheitliche Maßnahme nicht darauf ausgerichtet ist, dem einzelnen Vertrag seine Geltung zu nehmen, letzteres vielmehr nur zufällige Folge einer allgemein ausgerichteten legislativen oder exekutiven Entscheidung ist.
In solchen Fällen dürften Kläger, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag hätten, nicht besser gestellt werden als solche, die mit einer Privatperson den Vertrag geschlossen haben. Denn ein zwischen zwei Privaten abgeschlossener Vertrag würde ebensowenig Schadensersatzansprüche aufgrund einer hoheitlichen Maßnahmen zuzurechnenden Nichterfüllung auslösen.
CK - Washington. US-Exportkontrollen kosten Unternehmen in den USA und im Ausland Millionen, wenn nicht gar Milliarden. Ohne die kostspielige Mitwirkung von Spezialisten im Ausfuhrkontroll- und Finanzembargorecht der USA sind viele internationale Transaktionen kaum denkbar.
Selbst wenn die Umsätze von Rechtsanwälten mit dieser Spezialisierung zur Gesamtwirtschaft beitragen - und bei Genehmigungs- und Untersuchungsverfahren ansehnliche Honorare von ausländischen Unternehmen in die USA bringen -, bleibt ein volkswirtschaftlicher Verlust, ganz abgesehen von verhinderten Ausfuhren aus den USA und Wiederausfuhren aus dem Ausland.
Aus diesem Blickwinkel ist die Verkündung des Exportkontrollamts im US-Wirtschaftsministerium vom 5. Januar 2009 bedeutsam. Das Amt will diese Auswirkungen untersuchen und lädt Interessierte ein, ihm bis zum 19. Februar 2009 entsprechende Daten einzureichen:
Request for Public Comments on the Effects of Export Controls on Decisions To Use or Not Use U.S.-Origin Parts and Components in Commercial Products and the Effects of Such Decisions, Bureau of Industry and Security, Federal Register, 5. Jan. 2009, Bd. 74, Heft 2, S. 263.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
CK - Washington. Eine komplexe Klage mit komplexen Fakten- und Rechtsfragen landet per Post in Europa. Der Beklagte schreibt dem Gericht ohne anwaltlichen Beistand, dass es wohl nicht zuständig sei.
Dies weist die Klage sua sponte nach Rule 12(b)(5) FRCP des US-Bundesprozessrechts wegen Zustellungsfehlern ab. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erkennt auf einen Fehler des Untergerichts. Ein Zustellungsfehler müsse konkret gerügt werden:
Sonst verliert der Beklagte die Einrede, entscheidet es am 29. Dezember 2008 in Sachen Hemispherix Biopharma, Inc. v. Johannesburg Consolidated Investments et al., Az. 05-14380.
CK - Washington. Das Prozessrecht des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks soll geändert werden. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit wünscht nach 28 USC §2071(b) Anmerkungen zu seinen Vorschlägen bis zum 16. Januar 2009.
Für verfahrensunbeteiligte Verfasser von in Grundsatzfragen die Gerichte beratenden Amicus Curiae-Schriftsätzen gibt es neu eingeführte Fristen. Diese Schriftsätze gestatten Interessierten, ein Gericht sachverständig über die Auswirkungen von Entscheidungen zu unterrichten, die über den vorliegenden Fall hinausgehen.
Weitere wichtige Änderungen betreffen die Begründung von Anträgen auf eine Gesamtsenatsberatung für Fälle, in denen die Präzendenzwirkung bindender Entscheidungen überdacht werden soll.
Manchen Leser rührt die Bitte, auf eingereichten Disketten das Textverarbeitungs- und Virenschutzprogramm zu bezeichnen.
CK - Washington. Selbst wenn das patentverletzende Produkt sicherer als das patentgeschützte ist, kann sein Vertrieb im Rahmen einer Verbotsverfügung untersagt werden, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 20. Dezember 2008 in Sachen Acumed LLC v. Stryker Corporation et al., Az. 08-1124. Die Berufungsbegründung erörtert die Ermessensausübung des Instanzgerichts, die Merkmale des irreparablen Schadens und die weiteren Anforderungen an die permanent Injunction.
CK - Washington. Der Stand der Vogelgrippe in Deutschland und Polen bildet zum Jahresbeginn das Thema einer Verkündung im ersten Heft des neuen Jahresbandes des amerikanischen Bundesanzeigers:
Availability of Evaluations of the Highly Pathogenic Avian Influenza Subtype H5N1 Status of Germany and Poland, 69-70 [E8-31210], 74 Federal Register 1. Jan. 2, 2009. Herausgeber ist der Animal and Plant Health Inspection Service.
Das Link zum Text funktioniert noch nicht. Neujahrsmüdigkeit des Servers? Der spärliche Berufsverkehr in der Hauptstadt Washington deutet darauf hin, dass sich am 2. Januar 2009 kaum jemand um Vogelgrippe oder andere lästige Dinge, wie Arbeit, kümmern mag.
CK - Washington. Beim Neujahrsflug über den Atlantik verschärft das Lesen der Rückblicke und Prognosen die erheblichen Unterschiede zwischen dem Land des herzhaften Begrüßungskusses und -knutschens, das Deutschland allmählich wurde, und dem Land erweiterter Urlaubsansprüche und Unternehmenssozialisierungen, das unamerikanischer wird als viele erwarten.
D: Zuverlässig funktionierend, geprägt vom Gefühl der Rechtssicherheit verleihenden Rechtsordnung mit überschaubarer und kompetenter Bürokratie, die sich jedoch heftigen Angriffen ausgesetzt sieht.
USA: Mit 55 Rechtsordnungen komplexer unübersichtlicher und daher gern vom Bürger ignorierter Apparat, der vom Ausland als unbürokratisch verkannt und idolisiert wird.
Deutschland verkauft sich schlechter, ist selbstkritischer - vielleicht als Konsequenz gesteigerter Selbstsicherheit, die eine einheitliche und allgemein vermittelte Rechtsordnung verleiht. Interessanterweise wirkt das US-Recht, das es bei über 55 Gesetzgebern eigentlich gar nicht geben kann, anziehender auf Deutsche als das deutsche Recht auf Amerikaner.
Wie wird die Entwicklung im Jahre 2009 aussehen? Spannende Ereignisse stehen an, die das deutsch-amerikanische Rechtsumfeld beeinflussen werden.

