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Freitag, den 13. März 2009

US-Urteile im Internet  

.   Die amerikanischen Obergerichte des Bundes bieten bei der Verkündung von Entscheidungen im Internet ein uneinheitliches Bild. Manche gehen über Entscheidungen hinaus und veröffentlichen auch Anhörungstermine als Ton- oder Textprotokoll.

Einige Circuit Courts verkünden alle Entscheidungen auf einer Seite oder in einem Feed, während andere zwischen published und unpublished Opinions unterscheiden. Auch letztere werden veröffentlicht; sie binden allerdings nicht als Präzedenzfall.

Bei der Aufmachung im Internet glänzt der achte Bundesberufungsbezirk in den Präriestaaten: Übersichtich, prunklos, pünktlich, schnell, vollständig - und dazu mit einer Zusammenfassung. Der vierte Bezirk war lange ebenfalls klar und vollständig, hinkt neuerdings jedoch zeitlich hinter anderen her. Der fünfte Bezirk hält auch bei Hurrikanen durch, meldet sich in diesen Monaten jedoch erst am Nachmittag oder Abend, obwohl er schon einmal zügiger war.

Der neunte Bezirk im technophilen Kalifornien besaß lange eine rundum miese Seite, die kürzlich aufgemöbelt wurde, doch graphisch überladen und damit langsam wirkt. Der zweite Bezirk mit Sitz in New York City bietet die umständlichste Benutzeroberfläche mit einem scheinbar antiquierten Datenbank- und Webserversystem.

Der sechste Bezirk mit Sitz in Cincinnati ist normalerweise der erste am Morgen. Am schnellsten liefert der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, DC seine Urteile ab, nämlich sofort nach der Verkündung. Der schnellste Zugriff auf das Urteil gelingt beim HTML-basierten First Circuit in Boston, während die anderen Gerichte an PDF glauben.

Nachtrag: Am Pi-Tag, dem 14. März 2009, ist der zweite Circuit unerreichbar. Vielleicht wird die Webseite neu eingerichtet? [US-Recht, US-Urteil, Gericht, Berufungsgericht, Internet, Feed]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.