CK • Washington. Die erste bedeutende Hürde im
US-Prozess ist die Schlüssigkeitsprüfung nach
Rule 12(b)(6) der
Federal Rules of Civil Procedure oder vergleichbaren Regeln im einzelstaatlichen Recht.
In Sachen
Billy Lormand v. US Unwired et al., Az. 07-3-1-6, zeigt das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 9. April 2009 den anwendbaren Prüfungsmaßstab in dieser Phase des US-Prozesses anhand der Behauptung schadensersatzfähiger Erklärungen einer börsennotierten Gesellschaft.
Die Aktionäre sehen sich nach SEC-Regeln getäuscht und durch einen Kursverlust geschädigt. Das Unternehmen glaubt sich durch
Safe Harbor-Bestimmungen geschützt und bestreitet die Kausalität. Das Gericht sieht die Handlungen als schlüssig dargelegt an und stimmt in der Frage der Kausalität dem Unternehmen zu, sodass nur ein Teil des Prozesses fortgesetzt wird.