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Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute: Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig. Das Lazarenko-Urteil stellt einen Teilerfolg des diskreditierten Premiers der Ukraine in seinem amerikanischen Strafverfahren dar.
CK - Washington. Eine Architektin verklagt andere Architekten und eine Botschaft wegen urheberrechtlicher und diskriminierender Ansprüche.
Im Prozess mischt sie sich mit eigenen Schriftsätzen in das Verfahren trotz anwaltlicher Vertretung ein und verhält sich rundum irrational, bis sich allen anderen Beteiligten die Frage stellt, ob sie dem Schutz der Vormundschaft unterstellt werden sollte.
Die dramatische Entwicklung und die rechtlichen Schutzvorkehrungen für die Klägerin erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 10. April 2009 in Sachen Elena Sturdza v. United Arab Emirates, et al., Az. 00-7279.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA im westlichen Mittelwesten und der Prärie entschied heute diese Fälle:
- Vincent Tebit v. Michael B. Mukasey
- Mark Boyko v. Elizabeth Robinson
- United States v. Jeffrey Cobb
- United States v. Noe Hernandez-Romero
- United States v. Melvin Taylor
- Girish Sahu v. Michael Astrue
- United States v. William Scurry
- United States v. Sandro Diaz-Torres
- United States v. Tracy Lennex
- United States v. Hubert Ruff
- Charles Swarzentruber v. C. Holinka
- United States v. Martin Barrera
- United States v. Lorenzo Viezcas-Soto
- United States v. John Blue
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks mit den Staaten Indiana, Illinois und Wisconsin entschied heute:
CK - Washington. Die erste bedeutende Hürde im US-Prozess ist die Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) der Federal Rules of Civil Procedure oder vergleichbaren Regeln im einzelstaatlichen Recht.
In Sachen Billy Lormand v. US Unwired et al., Az. 07-3-1-6, zeigt das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 9. April 2009 den anwendbaren Prüfungsmaßstab in dieser Phase des US-Prozesses anhand der Behauptung schadensersatzfähiger Erklärungen einer börsennotierten Gesellschaft.
Die Aktionäre sehen sich nach SEC-Regeln getäuscht und durch einen Kursverlust geschädigt. Das Unternehmen glaubt sich durch Safe Harbor-Bestimmungen geschützt und bestreitet die Kausalität. Das Gericht sieht die Handlungen als schlüssig dargelegt an und stimmt in der Frage der Kausalität dem Unternehmen zu, sodass nur ein Teil des Prozesses fortgesetzt wird.


