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Freitag, den 08. Mai 2009

Wechsel von US-Partei zu deutscher  

.   Der Beklagtenwechsel in Carmen Morel et al. v. DaimlerChrysler AG, Az. 08-1195, war auch nach der Verjährung des Anspruches gegen den Hersteller eines bergab rollenden Autos zulässig, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston am 6. Mai 2009 mit einer ausführlichen Begründung.

Die Unterscheidung zwischen prozessualen und materiellen Wirkungen einer Verjährungsfrist stellt den Hauptteil der Urteilsbegründung dar, doch war dem Gericht auch wichtig festzuhalten, dass die Konzernwebseite unscharf zwischen dem zuerst beklagten US-Unternehmen und seinem später eingewechselten Zwilling in Deutschland unterschied und so Fehler der Klägerin erklärfte.

Eine deutliche Trennung deutscher und amerikanischer Gesellschaften auf Webseiten ist im Laufe der Zeit unter Prozessaspekten wichtiger geworden. Wenn Webmaster ein weltweites Image mit einer corporate Identity planen, muss der Jurist notfalls eingreifen und trennende Merkmale durchsetzen. Dies gilt gerade bei der Produkthaftung und der deliktischer Haftung in den USA, wo nicht unbedingt ein Gerichtsstand besteht, nur weil etwas im Internet zu sehen ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.