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Samstag, den 16. Mai 2009

Protest, Verleumdung und Redefreiheit  

.   In Kalifornien greift bei Diffamierungsklagen ein Vorverfahren zur Prüfung eines etwaigen Eingriffs in Verfassungsrechte: Mindert der Verleumdungsvorwurf möglicherweise die Meinungsfreiheit? Wenn diese Hürde nach dem Anti-Slapp-Gesetz genommen ist, kann der Prozess weiter gehen.

Der Fall Jose Balzaga et al. v. Fox News Network, LLC, Az. D052743, illustriert das Verfahren ebenso wie den Anspruch von Arbeitern, die im Rahmen einer Protestaktion gegen die rechtswidrige Einwanderung im Fernsehen als Verbrecher dargestellt wurden.

Am 14. Mai 2009 bestätigte das vierte einzelstaatliche Berufungsgericht die Klageabweisung nach der Vorprüfung. Die Darstellung war nicht als diffamierend zu verstehen. Sie war unausgewogen; dagegen kann der Kläger in Ausübung seines eigenen Rechts auf Redefreiheit vorgehen, jedoch nicht mit einem Schadensersatzanspruch.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.